Auftragsbekanntmachung (2018-08-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Polizeiverwaltungsamt
Postanschrift: Lützner Straße 218
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 493414948201📞
E-Mail: gz.lz.pva@polizei.sachsen.de📧
Fax: +49 493414948200 📠
Region: Leipzig🏙️
URL: www.polizei.sachsen.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“„Lieferung eines Fernlenkmanipulators mit Zubehör“ für die Polizei Sachsen
32-0234.40/214/17;B3733”
Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung📦
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Fernlenkmanipulators mit Zubehör
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung📦
Ort der Leistung: Leipzig🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig
DE
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung eines Fernlenkmanipulators mit Zubehör
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2018-10-20 📅
Datum des Endes: 2019-02-06 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung E1) Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärung E1) Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung;
Erklärung E2) Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen;
Erklärung E3) Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (bei Bietergemeinschaften).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung E4) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens;
Erklärung E5) Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer;
Anlage UAN zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung E4) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens;
Erklärung E5) Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer;
Anlage UAN zur Erklärung Nr. E5.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Entfällt
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Erklärung E6) Referenzen
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Entfällt
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-18
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-18
13:30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 49493419770📞
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 4949493419771199 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 4 GWB sind Anträge unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 4 GWB sind Anträge unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 154-352663 (2018-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig, DE
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertungskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 %
Preis (Gewichtung): 40 %
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 154-352663
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: A5721-00
Titel: „Lieferung eines Fernlenkmanipulators mit Zubehör“ für die Polizei Sachsen
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ELP GmbH
Postanschrift: Nützenberger Straße 359
Postort: Wuppertal
Postleitzahl: 42115
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 20269894-22📞
E-Mail: elp@elp-gmbh.de📧
Fax: +49 20269894-10 📠
Region: Wuppertal, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 196-443089 (2018-10-10)