Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Gebäudes aus Systemcontainern
51-2018-3-1
Produkte/Dienstleistungen: Mobile, modulare Containergebäude📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Castrop-Rauxel schreibt die Lieferung eines Gebäudes aus Systemcontainern in einem Offenen Verfahren aus.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mobile, modulare Containergebäude📦
Ort der Leistung: Recklinghausen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Castrop-Rauxel Europaplatz 1 44575 Castrop-Rauxel
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Castrop-Rauxel schreibt die Lieferung eines Gebäudes aus Systemcontainern in einem Offenen Verfahren aus.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2018-11-09 📅
Datum des Endes: 2019-01-18 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot einzureichen:
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und Eignung (Formular „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und Eignung“)
Es werden...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot einzureichen:
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und Eignung (Formular „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und Eignung“)
Es werden Erklärungen bezüglich einer Eintragung in das Berufsregister, bezüglich der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verlangt.
Sofern das sich bewerbende Unternehmen präqualifiziert ist, ist der Nachweis der Präqualifikation ausreichend.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot einzureichen:
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und Eignung (Formular „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und Eignung“)
Es werden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot einzureichen:
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und Eignung (Formular „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und Eignung“)
Es werden Erklärungen bezüglich des Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren verlangt. Weiterhin müssen in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sein.
Es muss erklärt werden, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Es müssen Angaben bezüglich Insolvenzverfahren und Liquidiationen gemacht werden und es muss bestätigt werden, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit
Als Bewerber in Frage stellt. Sofern das sich bewerbende Unternehmen präqualifiziert ist, ist der Nachweis der Präqualifikation ausreichend.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-26
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-26
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Castrop-Rauxel
Europaplatz 1
Zimmer 229
44575 Castrop-Rauxel
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter oder Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
“Die Anforderung der Vergabeunterlagen und der Versand der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de...”
Die Anforderung der Vergabeunterlagen und der Versand der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de oder www.vergabe.nrw.de.
Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
Die Auftragsbekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen stehen Bietern gem. § 9 Abs. 3 Satz 2 VgV auch ohne Registrierung auf dieser Vergabeplattform zur Verfügung. Das Einreichen eines Angebotes mithilfe elektronischer Mittel über diese Vergabeplattform nicht zwingend verlangt, jedoch ausdrücklich empfohlen.
Eine Registrierung bei der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr ist für die weitere aktive Teilnahme, auch ohne dass das Angebot elektronisch eingereicht werden soll zwingend erforderlich (§ 9 Abs. 3 Satz 1 VgV). Erforderlich ist sie, weil seitens der Stadt Castrop-Rauxel sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens, hierzu gehört z.B. die Eingabe einer Bieterfrage und deren Beantwortung, Mithilfe elektronischer Mittel über diese Vergabeplattform erfolgt. Die Einreichung von Bieterfragen wird ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform zugelassen. Eine Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform.
Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies, dass bei Abgabe eines (sofern zugelassen postalisch Eingereichten) schriftlichen Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDGYZYR
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251-4111691📞
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Fax: +49 251-4112165 📠
URL: www.brms.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251-4111691📞
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Fax: +49 251-4112165 📠
URL: www.brms.nrw.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 160-366467 (2018-08-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Castrop-Rauxel
Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 784000.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 1224000.00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 160-366467
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 3787
Titel: Lieferung eines Gebäudes aus Systemcontainern
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: KB Container GmbH
Postort: Schlüsselfeld
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bamberg, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 784000.00
Höchstes Angebot: 1224000.00
“Die Anforderung der Vergabeunterlagen und der Versand der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de...”
Die Anforderung der Vergabeunterlagen und der Versand der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de oder www.vergabe.nrw.de.
Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
Die Auftragsbekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen stehen Bietern gem. § 9 Abs. 3 Satz 2 VgV auch ohne Registrierung auf dieser Vergabeplattform zur Verfügung. Das Einreichen eines Angebotes mithilfe elektronischer Mittel über diese Vergabeplattform nicht zwingend verlangt, jedoch ausdrücklich empfohlen.
Eine Registrierung bei der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr ist für die weitere aktive Teilnahme, auch ohne dass das Angebot elektronisch eingereicht werden soll zwingend erforderlich (§ 9 Abs. 3 Satz 1 VgV). Erforderlich ist sie, weil seitens der Stadt Castrop-Rauxel sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens, hierzu gehört z. B. die Eingabe einer Bieterfrage und deren Beantwortung, mithilfe elektronischer Mittel über diese Vergabeplattform erfolgt. Die Einreichung von Bieterfragen wird ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform zugelassen. Eine Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform.
Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies, dass bei Abgabe eines (sofern zugelassen postalisch Eingereichten) schriftlichen Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDGYJFW
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Der Antrag ist unzulässig, soweit.
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Frist der Geltendmachung der Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2018/S 229-523705 (2018-11-26)