Lieferung eines Kommunaltraktor mit Zusatzgeräten für den Winterdienst und die Straßenbegleitgrünpflege für die Gemeinde Grasbrunn

Gemeinde Grasbrunn

Lieferung eines Kommunaltraktor mit Zusatzgeräten für den Winterdienst und die Straßenbegleitgrünpflege für die Gemeinde Grasbrunn.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-02 Auftragsbekanntmachung
2018-05-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-02-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Traktoren
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Kommunaltraktor mit Zusatzgeräten für den Winterdienst und die Straßenbegleitgrünpflege für die Gemeinde Grasbrunn.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Traktoren 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Grasbrunn
Postanschrift: Lerchenstr. 1
Postleitzahl: 85630
Postort: Grasbrunn
Kontakt
Internetadresse: http://www.grasbrunn.de/ 🌏
E-Mail: helbig@kubus-mv.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E86987874 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E86987874 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-02 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 025-052974
ABl. S-Ausgabe: 25
Zusätzliche Informationen
Die Lieferfrist beträgt maximal 8 Monate ab Auftragserteilung. Als Nebenangebot zugelassen sind Vorführgeräte, die nicht älter als 12 Monate sind und weniger als 200 Betriebsstunden gelaufen sind. Es gelten auch die Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung. Beispielhaft werden hier Fahrzeugreifen, Fahrzeugbatterien, Hydraulikschläuche, Kraftstoffkanister usw. genannt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 8 Monate
Zusätzliche Informationen:
Die Lieferfrist beträgt maximal 8 Monate ab Auftragserteilung.
Als Nebenangebot zugelassen sind Vorführgeräte, die nicht älter als 12 Monate sind und weniger als 200 Betriebsstunden gelaufen sind. Es gelten auch die Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung. Beispielhaft werden hier Fahrzeugreifen, Fahrzeugbatterien, Hydraulikschläuche, Kraftstoffkanister usw. genannt.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über den Eintrag in das Handelsregister (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Angabe zur Befugnis der Leistungserbringung nach den Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaates (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresgesamtumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre.
(gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“).
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge aus den letzten fünf Jahren, jeweils mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
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— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Energieverbrauch
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Gewichtung des Preises: 57,5

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E86987874 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Weitere mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (gemäß Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“),
— weitere Unterlagen gemäß Ziffer 11 bis 13 der Bewerbungsbedingungen, sofern einschlägig.
— Um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortungen erhalten und ein Angebotabgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattformsubreport ELViS unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt.
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Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen ggf. auch den anderen Interessenten noch rechtzeitig bekannt gegeben werden können, müssen Rückfragen spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Spätere Fragen können im Sinne des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung nicht mehr beantwortet werden. Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELViS gegenüber allen Bietern erteilt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 025-052974 (2018-02-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 192226.90 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 100-228324
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 025-052974
ABl. S-Ausgabe: 100

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-28 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
—— Weitere mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
—— Um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortungen erhalten und ein Angebotabgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattform Subreport ELVIS unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt.
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Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen ggf. auch den anderen Interessenten noch rechtzeitig bekannt gegeben werden können, müssen Rückfragen spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Spätere Fragen können im Sinne des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung nicht mehr beantwortet werden. Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem Subreport ELVIS gegenüber allen Bietern erteilt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 100-228324 (2018-05-28)
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