Auftragsbekanntmachung (2018-12-27) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Bärnau
Postanschrift: Marktplatz 1
Postort: Bärnau
Postleitzahl: 95671
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Hr. Josef Schabner
Telefon: +49 9635920314📞
E-Mail: josef.schabner@baernau.de📧
Fax: +49 9635920399 📠
Region: Tirschenreuth🏙️
URL: www.baernau.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E82765275🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Loipenspurgeräts für die Stadt Bärnau
Produkte/Dienstleistungen: Spezialfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Loipenspurgeräts mit Räumschild, Loipenfräse, Spurplattenfräse für die Stadt Bärnau.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 240 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Tirschenreuth🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bärnau
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines Loipenspurgeräts mit Räumschild, Loipenfräse, Spurplattenfräse für die Stadt Bärnau.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): techn. Merkmale
Qualitätskriterium (Gewichtung): 55
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Preis (Gewichtung): 40
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 240 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 18
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung;
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung;
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbe An- bzw. -Ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich;
3) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1-2) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das PQ-VOL;
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4) Angaben zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind;
5) Angaben zu wesentlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4) Angaben zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind;
5) Angaben zu wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen die Gegenstand dieser Ausschreibung sind mit Angabe des Umfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner);
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“6) Nachweis der gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (Urkunde als Kopie);
7) Benennung der nächstgelegenen Fachwerkstatt (Erreichbarkeit innerhalb 2...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6) Nachweis der gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (Urkunde als Kopie);
7) Benennung der nächstgelegenen Fachwerkstatt (Erreichbarkeit innerhalb 2 h ausgehend von den Mitarbeitern des Gemeindebauhofes);
8) Ausstellung einer Energiebilanz des Fahrzeuges nach E DIN 14502-2;
9) Herstellung einer Gewichtsbilanz;
10) Aufbaupläne;
11) Zusätzlich zum Leistungsverzeichnis ist die Werkskalkulation (EDV-Ausdruck) als Erläuterung beizufügen;
12) Abschlussbereiter Service- und Wartungsvertrag.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-04
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-04
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus Bärnau Marktplatz 1
95671 Bärnau
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 250-577012 (2018-12-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 188 950 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 250-577012
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kässbohrer Geländefahrzeuge AG
Postanschrift: Kässbohrerstr. 11
Postort: Laupheim
Postleitzahl: 86471
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7392900414📞
E-Mail: harald.schmid@pistenbully.com📧
Fax: +49 7392900445 📠
Region: Biberach🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 188 950 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 126-308099 (2019-07-01)