Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung eines Mobilbaggers mit einem Einsatzgewicht von ca. 22 t
VgV/EU/18/010”
Produkte/Dienstleistungen: Löffelbagger, Bagger und Schaufellader sowie Bergbaumaschinen📦
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Mobilbaggers mit einem Einsatzgewicht von ca. 22 t
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Lademaschinen auf Reifen📦
Ort der Leistung: Hamm, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Entsorgungszentum Hamm
Am Lausbach 4
59075 Hamm
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung eines Mobilbaggers mit einem Einsatzgewicht von ca. 22 t
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der einzelnen Komponenten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst: Servicereaktionszeit/Ersatzteilversorgung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeiten
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wartungsintervalle und Wartungs-/Betriebskosten
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltbetriebskosten/Umwelteigenschaften
Preis (Gewichtung): 55 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 4
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der Bieter hat den möglichen Liefertermin (Angabe in Wochen nach Auftragserteilung) im Leistungsverzeichnis verbindlich anzugeben.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen einzureichen:
1) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen einzureichen:
1) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
1) Referenzliste über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe des Auftragswerts, des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
1) Referenzliste über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe des Auftragswerts, des Erbringungszeitpunktes sowie des Auftraggebers bei Bildung von Bietergemeinschaften ist die Referenzliste von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen;
2) Bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck „Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen/zur Eignungsleihe“;
3) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-02
10:15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-02
10:15 📅
“Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm...”
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z. B. per Fax, Mail) vor.
Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
1) Bewerbungsbedingungen;
2) Zusätzliche Vertragsbedingungen;
3) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe;
4) Informationsblatt DSGVO.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDYJEB
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Mobilbaggers mit einem Einsatzgewicht von ca. 22 t.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 226 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung eines Mobilbaggers mit einem Einsatzgewicht von ca. 22 t.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltbetriebskosten/ Umwelteigenschaften
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 227-518940
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VgV/EU/18/010
Titel: Mobilbagger
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Zeppelin GmbH
Postort: Hamm
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamm, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 260 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 226 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDY3S9
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 068-159504 (2019-04-03)