Der Auftrag umfasst die Lieferung eines Schiffsmotors in „Dual-Fuel-Ausführung“ für die Staatliche Seefahrtschule Cuxhaven. Dieser soll zur Ausbildung von technischen, nautischen Wachoffizieren sowie für Schiffsbetriebstechnische-Assistenten-Ausbildung (Erstausbildung) genutzt werden und muss ein Größtmaß an technischer Aktualität und Zugänglichkeit der Motorkomponenten ermöglichen. Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle an die Staatliche Seefahrtsschule Cuxhaven. Wünschenswert wäre eine Lieferung bis spätestens 1.12.2018.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-29.
Auftragsbekanntmachung (2018-03-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Selbstzündungsmotoren
Referenznummer: 147457-ZKF/2018-03.31
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Lieferung eines Schiffsmotors in „Dual-Fuel-Ausführung“ für die Staatliche Seefahrtschule Cuxhaven. Dieser soll zur Ausbildung von technischen, nautischen Wachoffizieren sowie für Schiffsbetriebstechnische-Assistenten-Ausbildung (Erstausbildung) genutzt werden und muss ein Größtmaß an technischer Aktualität und Zugänglichkeit der Motorkomponenten ermöglichen. Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle an die Staatliche Seefahrtsschule Cuxhaven. Wünschenswert wäre eine Lieferung bis spätestens 1.12.2018.
Der Auftrag umfasst die Lieferung eines Schiffsmotors in „Dual-Fuel-Ausführung“ für die Staatliche Seefahrtschule Cuxhaven. Dieser soll zur Ausbildung von technischen, nautischen Wachoffizieren sowie für Schiffsbetriebstechnische-Assistenten-Ausbildung (Erstausbildung) genutzt werden und muss ein Größtmaß an technischer Aktualität und Zugänglichkeit der Motorkomponenten ermöglichen. Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle an die Staatliche Seefahrtsschule Cuxhaven. Wünschenswert wäre eine Lieferung bis spätestens 1.12.2018.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Selbstzündungsmotoren📦
Zusätzlicher CPV-Code: Motoren und Kraftmaschinen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Cuxhaven
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Lieferung eines Schiffsmotors in „Dual-Fuel-Ausführung“ für die Staatliche Seefahrtschule Cuxhaven. Dieser soll zur Ausbildung von technischen, nautischen Wachoffizieren sowie für Schiffsbetriebstechnische-Assistenten-Ausbildung (Erstausbildung) genutzt werden und muss ein Größtmaß an technischer Aktualität und Zugänglichkeit der Motorkomponenten ermöglichen. Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Auftrag umfasst die Lieferung eines Schiffsmotors in „Dual-Fuel-Ausführung“ für die Staatliche Seefahrtschule Cuxhaven. Dieser soll zur Ausbildung von technischen, nautischen Wachoffizieren sowie für Schiffsbetriebstechnische-Assistenten-Ausbildung (Erstausbildung) genutzt werden und muss ein Größtmaß an technischer Aktualität und Zugänglichkeit der Motorkomponenten ermöglichen. Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle an die Staatliche Seefahrtsschule Cuxhaven. Wünschenswert wäre eine Lieferung bis spätestens 1.12.2018.
Der Auftrag umfasst die Lieferung eines Schiffsmotors in „Dual-Fuel-Ausführung“ für die Staatliche Seefahrtschule Cuxhaven. Dieser soll zur Ausbildung von technischen, nautischen Wachoffizieren sowie für Schiffsbetriebstechnische-Assistenten-Ausbildung (Erstausbildung) genutzt werden und muss ein Größtmaß an technischer Aktualität und Zugänglichkeit der Motorkomponenten ermöglichen. Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle an die Staatliche Seefahrtsschule Cuxhaven. Wünschenswert wäre eine Lieferung bis spätestens 1.12.2018.
Der Auftrag umfasst die Lieferung eines Schiffsmotors in „Dual-Fuel-Ausführung“ für die Staatliche Seefahrtschule Cuxhaven. Dieser soll zur Ausbildung von technischen, nautischen Wachoffizieren sowie für Schiffsbetriebstechnische-Assistenten-Ausbildung (Erstausbildung) genutzt werden und muss ein Größtmaß an technischer Aktualität und Zugänglichkeit der Motorkomponenten ermöglichen. Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle an die Staatliche Seefahrtsschule Cuxhaven. Wünschenswert wäre eine Lieferung bis spätestens 1.12.2018.
Zur Erstellung des Angebots ist eine Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen. Diese Besichtigung ist zwingend vorgeschrieben. Der Bieter hat sich dabei über die Gegebenheiten vor Ort zu informieren. Spätere Einwände über unzureichende Kenntnisse können nicht geltend gemacht werden. Die Besichtigung und die Einreichung der Besichtigungsbestätigung sind unabdingbare Voraussetzungen für eine etwaige Beauftragung. Für die Besichtigungsbestätigung ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck zu verwenden. Die Bieter haben diesen zwingend zur Besichtigung mitzubringen. Die Ortsbesichtigung ist Grundlage für die Bildung des Preises. Die fehlende Besichtigungsbestätigung führt zum Ausschluss des Angebots. Bei der Vergabe werden nur die Anbieter berücksichtigt, die an der Vor-Ort-Besichtigung teilgenommen haben.
Zur Erstellung des Angebots ist eine Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen. Diese Besichtigung ist zwingend vorgeschrieben. Der Bieter hat sich dabei über die Gegebenheiten vor Ort zu informieren. Spätere Einwände über unzureichende Kenntnisse können nicht geltend gemacht werden. Die Besichtigung und die Einreichung der Besichtigungsbestätigung sind unabdingbare Voraussetzungen für eine etwaige Beauftragung. Für die Besichtigungsbestätigung ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck zu verwenden. Die Bieter haben diesen zwingend zur Besichtigung mitzubringen. Die Ortsbesichtigung ist Grundlage für die Bildung des Preises. Die fehlende Besichtigungsbestätigung führt zum Ausschluss des Angebots. Bei der Vergabe werden nur die Anbieter berücksichtigt, die an der Vor-Ort-Besichtigung teilgenommen haben.
Dauer: 1 Tage
Zusätzliche Informationen:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Staatliche Seefahrtschule Am Seedeich 36 27472 Cuxhaven
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung);
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung);
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen),
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von…
… Subunternehmen,
… eignungsrelevanten Dritten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“),
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-08-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
Weiterhin sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
— Produktbeschreibung zum angebotenen Schiffsmotor,
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Informationgeschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Informationgeschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 063-139578 (2018-03-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Lieferung eines Schiffsmotors in „Dual-Fuel-Ausführung" für die Staatliche Seefahrtschule Cuxhaven. Dieser soll zur Ausbildung von technischen, nautischen Wachoffizieren sowie für Schiffsbetriebstechnische-Assistenten-Ausbildung (Erstausbildung) genutzt werden und muss ein Größtmaß an technischer Aktualität und Zugänglichkeit der Motorkomponenten ermöglichen. Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle an die Staatliche Seefahrtsschule Cuxhaven. Wünschenswert wäre eine Lieferung bis spätestens 1.12.2018.
Der Auftrag umfasst die Lieferung eines Schiffsmotors in „Dual-Fuel-Ausführung" für die Staatliche Seefahrtschule Cuxhaven. Dieser soll zur Ausbildung von technischen, nautischen Wachoffizieren sowie für Schiffsbetriebstechnische-Assistenten-Ausbildung (Erstausbildung) genutzt werden und muss ein Größtmaß an technischer Aktualität und Zugänglichkeit der Motorkomponenten ermöglichen. Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle an die Staatliche Seefahrtsschule Cuxhaven. Wünschenswert wäre eine Lieferung bis spätestens 1.12.2018.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb – Außenstelle Hannover
Der Auftrag umfasst die Lieferung eines Schiffsmotors in „Dual-Fuel-Ausführung" für die Staatliche Seefahrtschule Cuxhaven. Dieser soll zur Ausbildung von technischen, nautischen Wachoffizieren sowie für Schiffsbetriebstechnische-Assistenten-Ausbildung (Erstausbildung) genutzt werden und muss ein Größtmaß an technischer Aktualität und Zugänglichkeit der Motorkomponenten ermöglichen. Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Auftrag umfasst die Lieferung eines Schiffsmotors in „Dual-Fuel-Ausführung" für die Staatliche Seefahrtschule Cuxhaven. Dieser soll zur Ausbildung von technischen, nautischen Wachoffizieren sowie für Schiffsbetriebstechnische-Assistenten-Ausbildung (Erstausbildung) genutzt werden und muss ein Größtmaß an technischer Aktualität und Zugänglichkeit der Motorkomponenten ermöglichen. Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Zur Erstellung des Angebots ist eine Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen. Diese Besichtigung ist zwingend vorgeschrieben. Der Bieter hat sich dabei über die Gegebenheiten vor Ort zu informieren. Spätere Einwände über unzureichende Kenntnisse können nicht geltend gemacht werden. Die Besichtigung und die Einreichung der Besichtigungsbestätigung sind unabdingbare Voraussetzungen für eine etwaige Beauftragung. Für die Besichtigungsbestätigung ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck zu verwenden. Die Bieter haben diesen zwingend zur Besichtigung mitzubringen. Die Ortsbesichtigung ist Grundlage für die Bildung des Preises. Die fehlende Besichtigungsbestätigung führt zum Ausschluss des Angebots.
Zur Erstellung des Angebots ist eine Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen. Diese Besichtigung ist zwingend vorgeschrieben. Der Bieter hat sich dabei über die Gegebenheiten vor Ort zu informieren. Spätere Einwände über unzureichende Kenntnisse können nicht geltend gemacht werden. Die Besichtigung und die Einreichung der Besichtigungsbestätigung sind unabdingbare Voraussetzungen für eine etwaige Beauftragung. Für die Besichtigungsbestätigung ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck zu verwenden. Die Bieter haben diesen zwingend zur Besichtigung mitzubringen. Die Ortsbesichtigung ist Grundlage für die Bildung des Preises. Die fehlende Besichtigungsbestätigung führt zum Ausschluss des Angebots.
Bei der Vergabe werden nur die Anbieter berücksichtigt, die an der Vor-Ort-Besichtigung teilgenommen haben.
Referenz Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird gem. § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aufgehoben, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde.
Es ist beabsichtigt die Leistung im Rahmen eines offenen Verfahrens gem. § 15 VgV erneut auszuschreiben.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHY9UD
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.