Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt die Beschaffung von fabrikneuer Hardware (inkl. optionaler Dienstleistungsanteil der Migration) in Verbindung mit dem Abschluss einer Systemservicevereinbarung (Wartung und Instandhaltung) für die gelieferte Hardware. Auftragsgegenstand ist die Lieferung eines ganzheitlichen Gesamtsystems, das als Cluster verteilt auf zwei RZ Standorte (ZRR und 2RR) ausfallsicher betreibbar ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Ergänzende Angaben (2018-04-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Zentrale Dienste
Postanschrift: Hegelallee 6-10
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle-zentrale.dienste@rathaus.potsdam.de📧
Fax: +49 331-2891191 📠
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.potsdam.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung eines Storagesystems (FC SAN) als ganzheitliches Gesamtsystem (inkl. Migration und Service)
TW-L-141/02/18”
Produkte/Dienstleistungen: Installation (außer Software)📦
Kurze Beschreibung:
“Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt die Beschaffung von fabrikneuer Hardware (inkl. optionaler Dienstleistungsanteil der Migration) in Verbindung mit...”
Kurze Beschreibung
Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt die Beschaffung von fabrikneuer Hardware (inkl. optionaler Dienstleistungsanteil der Migration) in Verbindung mit dem Abschluss einer Systemservicevereinbarung (Wartung und Instandhaltung) für die gelieferte Hardware. Auftragsgegenstand ist die Lieferung eines ganzheitlichen Gesamtsystems, das als Cluster verteilt auf 2 RZ Standorte (ZRR und 2RR) ausfallsicher betreibbar ist.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 059-129832
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-04-23 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2018-04-27 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2018/S 078-174080 (2018-04-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Friedrich Ebert Straße 79/81
Postleitzahl: 14469
E-Mail: zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de📧
Fax: +49 331-841154 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung eines Storagesystems (FC SAN) als ganzheitliches Gesamtsystem (inkl. Migration und Service)
VV-L-141/02/18”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 497 420 💰
Folgende Bestandteile sind Auftragsgegenstand:
(1) Lieferung von Hardware;
a) Primäres Storagesystem bestehend aus 2 Speichersystemen (räumliche Trennung) konfigurierbar als Failovercluster mit insg. min. 200 TB Speichervolumen (2x 100 TB):
— Speicherklasse A: 2x min. 20 TB (insg. min. 40 TB Speicher),
— Speicherklasse B: 2x min. 50 TB (insg. min. 100 TB Speicher),
— Speicherklasse C: 2x min. 30 TB (insg. min. 60 TB Speicher),
— Storageköpfe (min. 2) mit einer SAN Managementlösung als Teil des Gesamtsystems.
b) zusätzlicher Speicher (Optional):
— Speicherklasse A bis zu 2x 10 TB zusätzlich (insg. bis zu 20 TB zusätzlicher Speicher),
— Speicherklasse B bis zu 2x 40 TB zusätzlich (insg. bis zu 80 TB zusätzlicher Speicher),
— Speicherklasse C bis zu 2x 50 TB zusätzlich (insg. bis zu 100 TB zusätzlicher Speicher).
c) Lieferung aller zum Betrieb nötigen Bauteile, Kabel und Zubehörteile.
(2) Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Hardware (Migration (optional), Installation, Konfiguration, Lieferumfang, Garantie, usw.) zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft;
(3) Wartung und Instandhaltung (gemäß Systemservicevereinbarung);
(4) Sicherstellung der Ausbaufähigkeit (bis min. 400 TB gesamt).
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 059-129832
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: CANCOM on line GmbH
Postanschrift: Granatenstraße 19-20
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13409
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 795 420 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 491 420 💰
“(1) Die Kommunikation infolge von Bewerber-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber/Bieter...”
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerber-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekannntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "VV-L-141/02/18" (Kennzettel) bei der unter Anhang I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt.
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bewerber. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der
Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bewerber oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRD0PZ
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Minsterium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 037-083184 (2019-02-18)