Lieferung elektrischer Energie für ausgewählte Kliniken in knappschaftlicher Beteiligung — Knappschaft-Bahn-See/KBS
Knappschaft IT Services GmbH, Betriebsteil e.log – Einkauf und Logistik
Für ausgewählte Kliniken unter knappschaftlicher Beteiligung ist die Lieferung elektrischer Energie für das Lieferjahr 2019 ausgeschrieben.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-23.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2018-03-23 | Auftragsbekanntmachung |
| 2018-05-15 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2018-03-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Referenznummer: 2018ABL000004
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaft IT Services GmbH, Betriebsteil e.log – Einkauf und Logistik
Postanschrift: In der Schornau 23-25
Postleitzahl: 44892
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.e-log-gmbh.de 🌏
E-Mail: info@e-log-gmbh.de 📧
Telefon: +49 2342992851 📞
Fax: +49 2342992859 📠
URL der Dokumente: https://bieter.evergabe.e-log-gmbh.de/eVergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=B%2fHNqRvM4A0%3d 🌏
URL der Teilnahme: https://bieter.evergabe.e-log-gmbh.de/evergabe.portal/ 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-23 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-28 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 061-134438
ABl. S-Ausgabe: 61
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Blumenstein, Andreas
Dokumente URL: https://bieter.evergabe.e-log-gmbh.de/eVergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=B%2fHNqRvM4A0%3d 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 061-134438 (2018-03-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Referenznummer: 2018ABL000004
Kurze Beschreibung:
Für ausgewählte Kliniken unter knappschaftlicher Beteiligung ist die Lieferung elektrischer Energie für das Lieferjahr 2019 ausgeschrieben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaft IT Services GmbH, Betriebsteil e.log – Einkauf und Logistik
Postanschrift: In der Schornau 23-25
Postleitzahl: 44892
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.e-log-gmbh.de 🌏
E-Mail: info@e-log-gmbh.de 📧
Telefon: +49 2342992851 📞
Fax: +49 2342992859 📠
URL der Dokumente: https://bieter.evergabe.e-log-gmbh.de/eVergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=B%2fHNqRvM4A0%3d 🌏
URL der Teilnahme: https://bieter.evergabe.e-log-gmbh.de/evergabe.portal/ 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-23 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-28 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 061-134438
ABl. S-Ausgabe: 61
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgewählte Kliniken unter knappschaftlicher Beteiligung (Knappschaft Bahn-See), vertreten durch die Knappschaft IT Services GmbH, Betriebsteil e.log — Einkauf und Logistik, führen die Ausschreibung zur Beschaffung elektrischer Energie durch. Gegenstand der Vergabe ist die Belieferung von insgesamt 11 Abnahmestellen an unterschiedlichen Klinikstandorten mit elektrischer Energie. Der Strombedarf von 11 Abnahmestellen betrug im Jahr 2017 insgesamt rund 27,5 GWh.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit insbesondere über das Nichtvorliegen der Fälle nach § 123 GWB sowie Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister auf Formblatt des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen;
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Auszug aus dem Handels- oder Gewerberegister nicht älter als 6 Monate (Kopie) oder vergleichbare Eintragung in ein Berufsregister oder bei ausländischen Bietern der Nachweis der aktuellen Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister Ihres Herkunftslandes. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen und Erklärungen mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Blumenstein, Andreas
Dokumente URL: https://bieter.evergabe.e-log-gmbh.de/eVergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=B%2fHNqRvM4A0%3d 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durchErteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstigerWeise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegenhat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 093-210757
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 061-134438
ABl. S-Ausgabe: 93
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-15 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 093-210757 (2018-05-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 093-210757
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 061-134438
ABl. S-Ausgabe: 93
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgewählte Kliniken unter knappschaftlicher Beteiligung (Knappschaft Bahn-See), vertreten durch die Knappschaft IT Services GmbH, Betriebsteil e.log – Einkauf und Logistik, führen die Ausschreibung zur Beschaffung elektrischer Energie durch. Gegenstand der Vergabe ist die Belieferung von insgesamt 11 Abnahmestellen an unterschiedlichen Klinikstandorten mit elektrischer Energie. Der Strombedarf von 11 Abnahmestellen betrug im Jahr 2017 insgesamt rund 27,5 GWh.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-15 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
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