Abschluss eines Vertrages zur Belieferung mit elektrischer Energie für Liegenschaften des Deutschen Instituts für Ernährungsforschung (DIfE) im Zeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2020
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Deutsches Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke - Stiftung des Öffentlichen Rechts -”
Nationale Registrierungsnummer: DE 160059202
Postanschrift: Arthur-Scheunert-Allee 114 – OT Bergholz-Rehbrücke
Postort: Nuthetal
Postleitzahl: 14558
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Arno von Aspern
E-Mail: bieterfragen@vea.de📧
Region: Potsdam-Mittelmark🏙️
URL: http://www.dife.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften des DIfE im Zeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2020.
267752-2018-DE”
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Produkte/Dienstleistungen: KA04
📦
Produkte/Dienstleistungen: KA03
📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Vertrages zur Belieferung mit elektrischer Energie für die Liegenschaften des DIfE im Zeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2020.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 501 400 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Potsdam-Mittelmark🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 14558 Nuthetal OT Bergholz-Rehbrücke
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von elektrischer Energie.
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 118-267752
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Lieferung von elektrischer Energie
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Technische Werke Ludwigshafen AG
Nationale Registrierungsnummer: DE 149137982
Postanschrift: Industriestraße 3
Postort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 621505-2730📞
E-Mail: markus.umminger@twl.de📧
Fax: +49 621505-2440 📠
Region: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.twl.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 501 400 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1719📞
Fax: +49 331866-1652 📠
URL: https://mwe.brandenburg.de/de/vergabekammer.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 165-376766 (2018-08-28)