Lieferung elektrischer Energie ohne Netznutzung für die Jahre 2019 – 2022 an das Deutsche Elektronen Synchrontron (DESY) in Hamburg (Los 1) und die European X-Rax-Electron Laser Facility GmbH (XFEL) in Hamburg (Los 2) sowie für die Jahre 2021-2022 an das Deutsche Elektronen Synchrontron (DESY) in Brandenburg / Zeuthen (Los 3)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
Postanschrift: Notkestr. 85
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Sekreteriat Abt. Warenwirtschaft
E-Mail: warenwirtschaft.v4sk@desy.de📧
Fax: +49 408998-4009 📠
Region: Hamburg🏙️
URL: http://www.desy.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Stiftung bürgerlichen Rechts
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung elektrischer Energie ohne Netznutzung
EO 003-18
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung elektrischer Energie ohne Netznutzung für die Jahre 2019 – 2022 an das Deutsche Elektronen Synchrontron (DESY) in Hamburg (Los 1) und die European...”
Kurze Beschreibung
Lieferung elektrischer Energie ohne Netznutzung für die Jahre 2019 – 2022 an das Deutsche Elektronen Synchrontron (DESY) in Hamburg (Los 1) und die European X-Rax-Electron Laser Facility GmbH (XFEL) in Hamburg (Los 2) sowie für die Jahre 2021-2022 an das deutsche Elektronen Synchrontron (DESY) in Brandenburg/Zeuthen (Los 3).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 221 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung elektrischer Energie ohne Netznutzung DESY Hamburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“DESY Hamburg: Lieferung elektrischer Energie ohne Netznutzung 2019 bis 2022: 2 Abnahmestellen für DESY in Hamburg: 10 KV Notkestraße 31, 110 KV Notkestr....”
Beschreibung der Beschaffung
DESY Hamburg: Lieferung elektrischer Energie ohne Netznutzung 2019 bis 2022: 2 Abnahmestellen für DESY in Hamburg: 10 KV Notkestraße 31, 110 KV Notkestr. 85. Abnahmemenge ca. 150 GWh per anno.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zum Bestellprozess
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung elektrischer Energie ohne Netznutzung XFEL
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“XFEL Hamburg: Lieferung elektrischer Energie ohne Netznutzung 2019 bis 2022: 2 Abnahmestellen für XFEL in Hamburg: 10 KV Holzkoppel 4, 110 KV Notkestr. 85....”
Beschreibung der Beschaffung
XFEL Hamburg: Lieferung elektrischer Energie ohne Netznutzung 2019 bis 2022: 2 Abnahmestellen für XFEL in Hamburg: 10 KV Holzkoppel 4, 110 KV Notkestr. 85. Abnahmemenge ca. 60 GWh per anno.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung elektrischer Energie ohne Netznutzung DESY Brandenburg/Zeuthen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Ort der Leistung: Brandenburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“DESY Brandenburg/Zeuthen: Lieferung elektrischer Energie ohne Netznutzung 2021 bis 2022: 1 Abnahmestelle in Zeuthen: 20 KV Platanenallee 6. Abnahmemenge ca....”
Beschreibung der Beschaffung
DESY Brandenburg/Zeuthen: Lieferung elektrischer Energie ohne Netznutzung 2021 bis 2022: 1 Abnahmestelle in Zeuthen: 20 KV Platanenallee 6. Abnahmemenge ca. 5,8 GWh per anno.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 058-127679
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: DESY Hamburg
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Städtische Werke Magdeburg GmbH
Postort: Magdeburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 221 000 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: XFEL Hamburg
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 221 000 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: DESY Zeuthen
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 221 000 💰
“Zu Ziff. II.1.7 und V.2.4: der maßgebliche Schwellenwert nach § 106 GWB wurde erreicht. Der Gesamtauftragswert kann bei einem Rahmenvertrag nicht im Voraus...”
Zu Ziff. II.1.7 und V.2.4: der maßgebliche Schwellenwert nach § 106 GWB wurde erreicht. Der Gesamtauftragswert kann bei einem Rahmenvertrag nicht im Voraus angegeben werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGYSZD
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 128-291398 (2018-07-03)