Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Zentrale Vergabestelle. Anfragen können schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail gestellt werden. Die Anfragen müssen bis zum 26.7.2018, 12.00 bei der Zentralen Vergabestelle eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen, sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift.