Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über den vollständig auszufüllenden Bewerbungsbogen mit zugehörigen Anlagen.
Weitere Unterlagen als die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Der Teilnahmeantrag (Bewerbungsformular mit Anlagen und allen geforderten Nachweisen) ist elektronisch im Vergabeportal hochzuladen.
Die Unterzeichnung des Antrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB zu erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Vor- und Nachname der natürlichen Person, die das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle anzugeben (nicht der Firmenname).
Zum Bezug der Wettbewerbsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich im Vergabeportal erfolgt.
Teilnahmeanträge, die formlos, in Papierform oder per E-Mail oder per Fax eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen,die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (§ 77 Absatz 1 VgV). Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungsunterlagen.
Alle Eintragungen in den Bewerbungsunterlagen müssen zweifelsfrei sein.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich schriftlich über das Vergabeportal (im Angebotsassistenten über „Nachrichten“) darauf hinzuweisen.
Schlusstermin für den Eingang von Anfragen zu den Bewerbungsunterlagen ist 8.1.2019. Es erfolgt eine Beantwortung an alle Bewerber.
Sämtliche Unterlagen für das Verfahren werden vollständig elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die Information zur Umsetzung der Datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen der Stadt Freiburg i. Br. finden Sie auf
www.freiburg.de unter dem Menüpunkt „Wirtschaft und Digitalisierung“ – „Ausschreibungen“ – unter „Weitere Informationen“, „Datenschutzhinweise nach der DSGVO bei Vergaben“.
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Pläne, Skizzen, Schaltbilder, Fotos mit Kamerastandorten, Leistungsverzeichnis mit Bewertungsmatrix, Systemvertrag EVB-IT.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros bzw. Nachunternehmer haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.