Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung eines Zugidentifikationssystems für die Berliner U-Bahn einschließlich des dazugehörigen Servicevertrags

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Anstalt des öffentlichen Rechts

Das Zugidentifikationssystem (ZIS) soll in der Lage sein die Züge der Berliner U-Bahn an diskreten Stellen im Netz zu identifizieren. Die eingehenden Informationen müssen vom ZIS gesammelt und an das zentrale Leitsystem der U-Bahn zur weiteren Verarbeitung gesandt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-05-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket für Eisenbahnleitsysteme
Kurze Beschreibung:
Das Zugidentifikationssystem (ZIS) soll in der Lage sein die Züge der Berliner U-Bahn an diskreten Stellen im Netz zu identifizieren. Die eingehenden Informationen müssen vom ZIS gesammelt und an das zentrale Leitsystem der U-Bahn zur weiteren Verarbeitung gesandt werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket für Eisenbahnleitsysteme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Holzmarktstraße 15 – 17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.BVG.de 🌏
E-Mail: einkauf.se3@bvg.de 📧
Telefon: +49 3025620329 📞
Fax: +49 3025620225 📠
URL der Dokumente: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-24 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-25 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 098-224650
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
1) Das Lastenheft, einschließlich seiner Anlagen, enthalten besonders schutzwürdige und vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen daher nur auszugsweise bzw. als Übersicht zum Download zur Verfügung. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die Unterlagen gegen eine unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung an diejenigen Bieter übergeben, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Übergabe erfolgt in elektronischer Form über eine gesicherte Verbindung; 2) Die Bewerbung ist schriftlich und unterschrieben in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Das Einreichen der Bewerbung per Fax oder als E-Mail ist nicht zugelassen. Jedoch sind die Bewerbungsunterlagen, zusätzlich zur Schriftform, auch auf einem virengeprüften USB-Stick einzureichen; 3) Die Bewerbung ist entsprechend dem vorgegebenen Teilnahmeantrag zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten; 4) Angeforderte Drittbescheinigungen, z.B. Handelsregisterauszug, dürfen nicht älter als 6 Monate vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf; 5) Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Dies hat der Bewerber nachzuweisen und zu erläutern; 6) Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird eine erschöpfende Darstellung erwartet. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden; 7) Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden; 8) Fragen zum Teilnahmeantrag sind ausschließlich per E-Mail (vgl. I.1) bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die in Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt; 9) Die Beantwortung von Fragen der Bewerber und sonstige verfahrensrelevante Informationen sind über die unter Ziffer I.3) angegebene URL abzurufen. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über diesen Link zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bewerberfragen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht; 10) Die Angebotsphase enthält eine Teststellung, in dem die bis zu drei Bieter ihr System in einem Streckenabschnitt aufbauen und vorführen. Die Teststellung erfolgt für den Auftraggeber kostenneutral. Die Teststellung wird im Rahmen der Angebotsauswertung bewertet. Die Anforderungen und Bewertungskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen; 11) Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Vergabeverfahrens – und insbesondere in der Verhandlungsphase – zur Beurteilung der technischen Qualität der Angebote Dritte einzubeziehen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erneuerung des Zugidentifikationssystems (ZIS) der Berliner U-Bahn unter Aufrechterhaltung des Fahrbetriebes. Das ZIS dient der Überwachung des Zugverkehrs im Netz der Berliner U-Bahn. Auf derzeit 10 Linien sind in Summe etwa 1 200 U-Bahnzüge registriert und zugelassen. Bahnhofsein- und Ausfahrten, Aufstellanlagen und Betriebswerkstätten sind mit dem ZIS so auszurüsten, dass zusammenhängende Züge (oder Einzelwagen (z.B. Arbeitszug)) mit Standort, Wagennummern und Zeitstempel sicher erkannt werden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Eignungsprüfung hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß III.1.1) bis III.1.3) mit dem Teilnahmeantragnachzuweisen. Der Nachweis der Eignung erfolgt für Bewerber/Bewerbergemeinschaften durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung“.
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HINWEIS: Das Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) ist unter der in Ziffer I.3) angegebenen URL abrufbar. Das Formblatt ist für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
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Folgende Angaben und Formalitäten, zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung):
— zum Korruptionsregister,
— Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung,
— zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister,
— Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer,
— Erklärung das keine schweren Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5 BZRG).
— Erklärung das keine Ausschlussgründe gem. §§ 123; 124 GWB vorliegen.
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstig Sozialversicherungsträger,
— über die Zahlung von Steuern,
— zum Gewerbezentralregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre,
— Erklärung über den Umsatz des Tätigkeitsfeldes (Hard- und Realware, Software einschl. Schnittstellenanpassungen, Projektierung, Programmierung) der letzten 3 Jahre.
Mindeststandards:
Umsatz des Tätigkeitsfeldes min.: 1,0 Mio. EUR (als Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die objektiven Mindestanforderungen und Teilnahmekriterien sind den Teilnahmeunterlagen (vgl. Formblatt `Eigenerklärungen zur Eignung´) zu entnehmen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine gemeinsame rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Der Bewerber muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung sowie dessen Vertretung zu Verfügung stellen,
— Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“. Die Bieter müssen mit ihren Angeboten eine Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen einreichen. Auf die Sanktionen nach § 6 BerlAVG wird hingewiesen. Außerdem wird auf die Verpflichtung nach §13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Frauenförderverordnung (FFV),insbesondere §§ 1 bis 4 FFV und zugehörige Sanktionen nach § 7 FFV verwiesen. Es gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung“. Die Bieter müssen mit ihren Angeboten eine Erklärung gemäß §1 Abs. 2 FFV einreichen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den unter der angegebenen URL verfügbaren Vergabeunterlagen.
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Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes Systemzugrunde gelegt:
1) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder Fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (Frist wahrend auch per Fax oder E-Mail);
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2) Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern;
3) Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG nach§ 98c AufenthG nach § 19 MiLoG und nach § 21 Schwarz ArbG. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.1.1) bis III.1.3) dieser Bekanntmachung ergeben;
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4) Darauf folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise;
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5) Unter allen Bewerbern, die die in Ziffer III.1.3 geforderten Mindestanforderungen im Hinblick auf die einzureichenden Referenzen erfüllt haben, erfolgt eine Bewertung der eingereichten Referenzen (Vergleich Ziffer III.1.4).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Hr. Severin, Bereich Strategischer Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-SE3 (IPLZ 42300)
Internetadresse: www.BVG.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben 🌏
Dokumente URL: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Das Lastenheft, einschließlich seiner Anlagen, enthalten besonders schutzwürdige und vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen daher nur auszugsweise bzw. als Übersicht zum Download zur Verfügung. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die Unterlagen gegen eine unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung an diejenigen Bieter übergeben, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Übergabe erfolgt in elektronischer Form über eine gesicherte Verbindung;
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2) Die Bewerbung ist schriftlich und unterschrieben in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Das Einreichen der Bewerbung per Fax oder als E-Mail ist nicht zugelassen. Jedoch sind die Bewerbungsunterlagen, zusätzlich zur Schriftform, auch auf einem virengeprüften USB-Stick einzureichen;
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3) Die Bewerbung ist entsprechend dem vorgegebenen Teilnahmeantrag zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten;
4) Angeforderte Drittbescheinigungen, z.B. Handelsregisterauszug, dürfen nicht älter als 6 Monate vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf;
5) Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Dies hat der Bewerber nachzuweisen und zu erläutern;
6) Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird eine erschöpfende Darstellung erwartet. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden;
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7) Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden;
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8) Fragen zum Teilnahmeantrag sind ausschließlich per E-Mail (vgl. I.1) bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die in Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt;
9) Die Beantwortung von Fragen der Bewerber und sonstige verfahrensrelevante Informationen sind über die unter Ziffer I.3) angegebene URL abzurufen. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über diesen Link zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bewerberfragen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht;
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10) Die Angebotsphase enthält eine Teststellung, in dem die bis zu drei Bieter ihr System in einem Streckenabschnitt aufbauen und vorführen. Die Teststellung erfolgt für den Auftraggeber kostenneutral. Die Teststellung wird im Rahmen der Angebotsauswertung bewertet. Die Anforderungen und Bewertungskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen;
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11) Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Vergabeverfahrens – und insbesondere in der Verhandlungsphase – zur Beurteilung der technischen Qualität der Angebote Dritte einzubeziehen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316 📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Fax: +49 309013-7613 📠
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist gem. § 160 GWB Abs. 3 unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung.
Quelle: OJS 2018/S 098-224650 (2018-05-24)