Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Geeignet zur Durchführung der ausgeschriebenen Bauleistungen und damit zur Angebotsabgabe sind nur Bieter, die einen qualifizierten Nachweis der Fachkunde, der Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erbringen. Dieser ist unter Zuhilfenahme der Formblätter 1 bis 3 der Verdingungsunterlage sowie durch Vorlage bzw. Abgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen zu erbringen.
Alle Nachweise müssen aus Projekten aus dem europäischen Wirtschaftsraum und aus jüngerer Vergangenheit stammen. Das heißt, dass die Abnahme der als Referenz angegebenen Leistungen des Bieters nicht älter als 5 Jahre sein darf, bezogen auf den Angebotsabgabetermin.
Ältere Referenzen und solche aus nicht vergleichbaren Projekten oder Leistungen werden in allen Eignungskategorien nicht berücksichtigt.
Die Prüfung der Eignung erfolgt auf Grundlage der Angaben und Nachweise der Bieter hinsichtlich ihres Unternehmens (Formblatt 1 und 1.1), ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Formblatt 2) sowie ihrer technischen Leistungsfähigkeit durch die vorgelegten Referenzen (Formblatt 3). Die Bewertung erfolgt mittels der den Verdingungsunterlagen beiliegenden Bewertungsmatrizen.
Diese Unterlagen erlauben eine Bewertung hinsichtlich folgender Kategorien mit unterschiedlicher Wichtung:
Erfahrungen im Bereich Planung, Herstellung und Montage von Metallbauarbeiten für ein Stadtbahnprojekt
Erfahrungen im Bereich Planung, Herstellung und Montage von Metallbau-Fassadenverkleidung
Nachweis ausreichender Personalkapazitäten sowie eine erfolgreiche Abwicklung im Zeitplan
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Die jeweiligen Kriterien werden je nach Erfüllungsgrad mit „nicht erfüllt“, „bedingt erfüllt“ oder „voll erfüllt“ bewertet. Eine Erläuterung der Voraussetzungen für das Erreichen der jeweiligen Erfüllungsgrade erfolgt in den Formblättern und/oder Matrizen.
Neben den in Formblatt 1 geforderten Angaben hat der Bieter sämtliche Nachweise und Unterlagen gem. Formblatt 1.1 vorzulegen. Die vorgelegten Unterlagen dürfen zum Zeitpunkt der Absendung des Angebotes nicht älter als drei Monate sein. Von Bietern, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, sind entsprechende Bescheinigungen des Herkunftslandes nebst beglaubigter Übersetzung in die Deutsche Sprache vorzulegen.
Folgende Nachweise sind durch den Bieter vorzulegen:
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (Handwerksrolle, Verzeichnis der Handwerkskammer, Register der IHK) des Sitzes der Bieter,
— Nachweis der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft bzw. für Bieter, die ihren Sitz nicht in der Deutschland haben, Vorlage einer Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers,
— Bestätigung des Versicherers des Bieters über das Bestehen einer Betriebshaftpflicht, die Personenschäden bis min. 3 Mio. EUR und sonstige Schäden bis min. 5 Mio. Euro abdeckt.
Durch den Bieter sind dem Angebot als Nachweis zum Formblatt 1.1 Eigenerklärungen dahingehend beizufügen, dass:
— sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— die verantwortlichen Personen keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Zuverlässigkeit der Bieter in Frage stellen,
— die Zahlungsverpflichtungen für Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt sind,
— die verantwortlichen Personen keine schweren Verfehlungen begangen haben,
— die Zahlungsverpflichtung (Finanzamt, Krankenkasse, usw.) ordnungsgemäß erfüllt sind,
— Verknüpfung mit anderen Unternehmen,
— Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtung (Bestätigung KEV 179.3 und BVB, siehe Verdingungsunterlagen).
Der AG ist berechtigt, zu den Erklärungen Nachweise des zuständigen Finanzamtes und der Krankenkassen Sozialversicherungsträger bzw. sonstiger zuständiger Institutionen zu verlangen.