Beschaffung, aufgeteilt in 2 Lose, von 700 Standard- (Los 1) und 60 kleinen (Los 2) Lotterie-Terminals (Hardware) einschließlich hardwarenaher Software nebst Wartung für zunächst 5 Jahre sowie Schulungen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Ergänzende Angaben (2018-06-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Brandenburg LOTTO GmbH
Postanschrift: Steinstraße 104-106
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Thomas Ribbecke
Telefon: +49 3316456-470📞
E-Mail: ausschreibung@lotto-brandenburg.de📧
Fax: +49 3316456-499 📠
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.lotto-brandenburg.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung neuer Lotterieterminals (Hardware) für die Verkaufsstellen im Land Brandenburg
ÖA LBL 18/05-01”
Produkte/Dienstleistungen: Computerterminals📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung, aufgeteilt in 2 Lose, von 700 Standard – (Los 1) und 60 kleinen (Los 2) Lotterie-Terminals (Hardware), einschließlich hardwarenaher Software...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung, aufgeteilt in 2 Lose, von 700 Standard – (Los 1) und 60 kleinen (Los 2) Lotterie-Terminals (Hardware), einschließlich hardwarenaher Software nebst Wartung für zunächst 5 Jahre sowie Schulungen
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 092-208330
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-06-25 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2018-06-27 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2018-06-25 📅
Neuer Wert
Datum: 2018-06-27 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2018/S 118-268192 (2018-06-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Brandenburg Lotto GmbH
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Lotteriegesellschaft des Landes Brandenburg
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung, aufgeteilt in 2 Lose, von 700 Standard- (Los 1) und 60 kleinen (Los 2) Lotterie-Terminals (Hardware) einschließlich hardwarenaher Software...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung, aufgeteilt in 2 Lose, von 700 Standard- (Los 1) und 60 kleinen (Los 2) Lotterie-Terminals (Hardware) einschließlich hardwarenaher Software nebst Wartung für zunächst 5 Jahre sowie Schulungen
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2853556.50 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 700 Standard-Terminals „LotTe“
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computerterminals📦
Ort der Leistung: Brandenburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Land Brandenburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Land Brandenburg Lotto GmbH (Lotto Brandenburg, im Folgenden „LBL“) mit Sitz in Potsdam ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Landes...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Land Brandenburg Lotto GmbH (Lotto Brandenburg, im Folgenden „LBL“) mit Sitz in Potsdam ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Landes Brandenburg. Seit der Gründung im April 1991 führt die LBL im Auftrag der Landesregierung verschiedene Lotterien und TOTO-Wetten durch. Sie ist Mitglied des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB). Dieser Zusammenschluss dient der einheitlichen Durchführung von Lotterien und Sportwetten, der Poolung der Spieleinsätze und der Berechnung einheitlicher Gewinnquoten. Zudem ist die LBL Mitglied der Eurojackpot-Kooperation, welche die Zahlenlotterie Eurojackpot in 18 europäischen Ländern gemeinsam ausspielt.
Hierfür und um generell die Sicherheit der Durchführung des Spielangebots zu gewährleisten, lässt die LBL sich regelmäßig nach ISO27001 sowie nach dem Sicherheitsstandard der World Lottery Association (zuletzt im September 2017 nach WLA:SCS 2016) zertifizieren. Projekte, die die LBL durchführt, sind zu diesen Standards konform durchzuführen. Das Spielangebot kann den aktuell gültigen Teilnahmebedingungen entnommen werden. Die Teilnahmebedingungen für das Spiel in den Verkaufsstellen sind den Ausschreibungsunterlagen als Anlage beigefügt, für das Online-Spiel finden sie sich unter https://www.lotto-brandenburg.de/de/lb/informationen/informationen/teilnahmebedingungen.html.
Beschaffungsgegenstand sind die Lieferung der Hardware und Hardwarenahen Software neuer moderner Terminals zur Nutzung durch die Land Brandenburg Lotto GmbH („LBL“) (insbesondere in den Verkaufsstellen und zu Schulungszwecken), Durchführung technischer Schulungen für entsprechendes Personal der LBL sowie Ersatzteilversorgung und Wartung der Hardwarenahen Software.
Die LBL betreibt ein Verkaufsstellennetz mit ca. 670 Verkaufsstellen im Land Brandenburg. Die derzeitigen Terminals der Firma Wincor-Nixdorf wurden im Jahre 2006 installiert und solllen nun durch neue, moderne Terminals ersetzt werden. Ziel ist es, bis Ende 2019 alle Verkaufsstellen mit neuen Terminals auszustatten.
Die Beschaffung der Hardware betrifft die erste Stufe der Modernisierung des Terminal-Netzes. Dabei wird zunächst in 2 Losen die Terminal-Hardware inklusive Hardwarenaher Software ausgeschrieben (Los 1: Standard-Terminals, Los 2: kleine Terminals). Die Beschaffung der Applikations-Software erfolgt in einem späteren Vergabeverfahren, unmittelbar nach Beauftragung des Hardware-Lieferanten. Eine entsprechende Kooperationsbereitschaft des Hardware-Lieferanten mit der Vergabestelle und dem Lieferanten der Applikations-Software wird daher vorausgesetzt. Nach Zuschlagserteilung an den erfolgreichen Software-Anbieter beginnt das Umsetzungsprojekt. Zu diesem Zeitpunkt entscheidet die LBL über die Verwendung der anzubietenden Option der Erkennungssoftware in Los 1.
Als Hardware-Ausstattung ist insbesondere anzubieten:
— PC-Einheit mit modernem Prozessor und genügend Schnittstellen,
— Linux-Betriebssystem,
— Touchfähiges Bediener- und Kundendisplay,
— Spielscheinscanner oder optische Kamera,
— Grafikfähiger Thermodrucker für Quittungsdruck,
— Barcode-Leser für Bediener -und Kunde,
— Fingerprint-Sensor für die erleichterte Anmeldung von Bedienkräften,
— Erkennungssoftware für das Auslesen von Spielscheinen und Quittungen (optional, zu ziehen durch LBL),
— API für das sichere und einfache Ansprechen der Hardware, insbesondere Spielscheinscanner und Quittungsdrucker,
— Freie USB-3.0-Anschlüsse.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfüllung der Anforderungen aus den Leistungskatalogen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis gemäß Preisblatt
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“— 1. Mehrungsoption von bis zu 100 weiteren Terminals
Der Auftraggeber behält sich vor, zwischen 25 und 100 weitere Terminals abzufragen. Das Preisblatt...”
Beschreibung der Optionen
— 1. Mehrungsoption von bis zu 100 weiteren Terminals
Der Auftraggeber behält sich vor, zwischen 25 und 100 weitere Terminals abzufragen. Das Preisblatt enthält für Los 1 und Los 2 jeweils Mehrungs- (Nachkauf-) Optionen für maximal 100 Geräte, zeitlich begrenzt für 24 Monate ab Gesamtabnahme. Es werden dabei Stückpreise für verschiedene Chargengrößen abgefragt. Diese Preise gehen mit einer vom Auftraggeber angesetzten Wahrscheinlichkeit des Nachkaufs als Wertungspreise in die Preisbewertung ein. Eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers für die Mehrungsoptionen ergibt sich dadurch nicht,
— 2. Optionale Erkennungssoftware.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen (siehe Verfahrensbedingungen).
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 60 kleinen Terminals „LotTchen“
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Land Brandenburg Lotto GmbH (Lotto Brandenburg, im Folgenden „LBL“) mit Sitz in Potsdam ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Landes...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Land Brandenburg Lotto GmbH (Lotto Brandenburg, im Folgenden „LBL“) mit Sitz in Potsdam ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Landes Brandenburg. Seit der Gründung im April 1991 führt die LBL im Auftrag der Landesregierung verschiedene Lotterien und TOTO-Wetten durch. Sie ist Mitglied des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB). Dieser Zusammenschluss dient der einheitlichen Durchführung von Lotterien und Sportwetten, der Poolung der Spieleinsätze und der Berechnung einheitlicher Gewinnquoten. Zudem ist die LBL Mitglied der Eurojackpot-Kooperation, welche die Zahlenlotterie Eurojackpot in 18 europäischen Ländern gemeinsam ausspielt.
Hierfür und um generell die Sicherheit der Durchführung des Spielangebots zu gewährleisten, lässt die LBL sich regelmäßig nach ISO27001 sowie nach dem Sicherheitsstandard der World Lottery Association (zuletzt im September 2017 nach WLA:SCS 2016) zertifizieren. Projekte, die die LBL durchführt, sind zu diesen Standards konform durchzuführen. Das Spielangebot kann den aktuell gültigen Teilnahmebedingungen entnommen werden. Die Teilnahmebedingungen für das Spiel in den Verkaufsstellen sind den Ausschreibungsunterlagen als Anlage beigefügt, für das Online-Spiel finden sie sich unter https://www.lotto-brandenburg.de/de/lb/informationen/informationen/teilnahmebedingungen.html.
Beschaffungsgegenstand sind die Lieferung der Hardware und Hardwarenahen Software neuer moderner Terminals zur Nutzung durch die Land Brandenburg Lotto GmbH („LBL“) (insbesondere in den Verkaufsstellen und zu Schulungszwecken), Durchführung technischer Schulungen für entsprechendes Personal der LBL sowie Ersatzteilversorgung und Wartung der Hard-warenahen Software.
Die LBL betreibt ein Verkaufsstellennetz mit ca. 670 Verkaufsstellen im Land Brandenburg. Die derzeitigen Terminals der Firma Wincor-Nixdorf wurden im Jahre 2006 installiert und solllen nun durch neue, moderne Terminals ersetzt werden. Ziel ist es, bis Ende 2019 alle Verkaufsstellen mit neuen Terminals auszustatten.
Die Beschaffung der Hardware betrifft die erste Stufe der Modernisierung des Terminal-Netzes. Dabei wird zunächst in 2 Losen die Terminal-Hardware inklusive Hardwarenaher Software ausgeschrieben (Los 1: Standard-Terminals, Los 2: kleine Terminals). Die Beschaffung der Applikations-Software erfolgt in einem späteren Vergabeverfahren, unmittelbar nach Beauftragung des Hardware-Lieferanten. Eine entsprechende Kooperationsbereitschaft des Hardware-Lieferanten mit der Vergabestelle und dem Lieferanten der Applikations-Software wird daher vorausgesetzt. Nach Zuschlagserteilung an den erfolgreichen Software-Anbieter beginnt das Umsetzungsprojekt.
Als Hardware-Ausstattung ist insbesondere anzubieten:
— PC-Einheit mit modernem Prozessor und genügend Schnittstellen,
— Linux-Betriebssystem,
— Touchfähiges Bediener- und Kundendisplay,
— Grafikfähiger Thermodrucker für Quittungsdruck,
— Barcode-Leser für Bediener und Kunden,
— Fingerprint-Sensor für die erleichterte Anmeldung von Bedienkräften,
— Freie USB-3.0-Anschlüsse.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Mehrungsoption von bis zu 100 weiteren Terminals.
Der Auftraggeber behält sich vor, zwischen 25 und 100 weitere Terminals abzufragen. Das Preisblatt enthält...”
Beschreibung der Optionen
Mehrungsoption von bis zu 100 weiteren Terminals.
Der Auftraggeber behält sich vor, zwischen 25 und 100 weitere Terminals abzufragen. Das Preisblatt enthält für Los 1 und Los 2 jeweils Mehrungs- (Nachkauf-) Optionen für maximal 100 Geräte, zeitlich begrenzt für 24 Monate ab Gesamtabnahme. Es werden dabei Stückpreise für verschiedene Chargengrößen abgefragt. Diese Preise gehen mit einer vom Auftraggeber angesetzten Wahrscheinlichkeit des Nachkaufs als Wertungspreise in die Preisbewertung ein. Eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers für die Mehrungsoptionen ergibt sich dadurch nicht. Die Mehrungsoption ist für das Los 2 relativ zum Ausschreibungsvolumen von 60 Geräten relativ umfangreich. Für den Auftraggeber ist diese Mehrungsoption über max. 100 Einheiten jedoch wichtig, da man die Akzeptanz des kleinen Terminals aus Los 2 („LotTchen“), zu dem es noch kein produktives Pendant im Feld gibt, derzeit noch nicht sicher abschätzen kann. Falls jedoch eine Mehrungsoption für Los 2 (unter Berücksichtigung der regulatorischen Auflagen betreffs der maximal zulässigen Anzahl von Verkaufsstellen) gezogen wird, hat der Auftraggeber das gesamte Verkaufsstellennetz im Blick und muss sich somit am Basisauftragsumfang von 760 Einheiten (700 Los 1, 60 Los 2) bzw. derzeit ca. 670 Verkaufsstellen ungeachtet des Terminaltyps als Bezugsgröße orientieren.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 092-208330
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: ÖA LBL 18/08-A1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Lieferung von 700 Standard-Terminals „LotTe“
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Scientific Games GmbH
Postanschrift: Klitschgasse 2-4
Postort: Wien
Postleitzahl: 1130
Land: Österreich 🇦🇹
Region: Wien 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 248 748 💰
2️⃣
Vertragsnummer: ÖA LBL 18/08-A2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Lieferung von 60 kleinen Terminals „LotTchen“
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 604809.50 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YKGDMHC
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Henrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661-719📞
Fax: +49 3318661-652 📠
URL: http://mwe.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.482109.de#🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 155-355667 (2018-08-13)