Lieferung und Bereitstellung von Abfallbehältern im Landkreis Göttingen (Entsorgungsgebiet Osterode am Harz) zum 1.4.2019

Landkreis Göttingen – Der Landrat –

Beschaffung und Verteilung von Komposttonnen im Entsorgungsgebiet Osterode am Harz sowie anschließender Austausch von Restabfallbehältern inkl. Lieferung neuer Behälter und Reinigung der zurückgeholten Behälter.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-07 Auftragsbekanntmachung
2019-01-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-09-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 1809003
Kurze Beschreibung:
Beschaffung und Verteilung von Komposttonnen im Entsorgungsgebiet Osterode am Harz sowie anschließender Austausch von Restabfallbehältern inkl. Lieferung neuer Behälter und Reinigung der zurückgeholten Behälter.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Göttingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Göttingen – Der Landrat –
Postanschrift: Reinhäuser Landstraße 4
Postleitzahl: 37083
Postort: Göttingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreisgoettingen.de 🌏
E-Mail: vergabe@landkreisgoettingen.de 📧
Telefon: +49 5515252128 📞
Fax: +49 5515252537 📠
URL der Dokumente: http://www.landkreisgoettingen.de/magazin/magazin.php?menuid=685&topmenu=1 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-07 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-11 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 174-394800
ABl. S-Ausgabe: 174
Zusätzliche Informationen
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Komposttonnen mit den Behältervolumina von 40, 60, 80, 120 und 240 l sowie die Erstausstattung der Behälter mit Transponderchips, die Verteilung der Komposttonnen mit Ausgabe sog. Startpakete und Integration der Behälterdaten in das Identsystem des Auftraggebers (c-ware der Fa. c-trace). Der Auftraggeber geht davon aus, dass mit Einführung der Komposttonne ein gewisser Anteil der Benutzer zu einem kleineren Restabfallbehälter wechseln wird. Der Austausch der Restabfallbehälter soll nach der Aufstellung der Komposttonne erfolgen und vorrangig mit vorhandenen Restabfallbehältern realisiert werden. Die zurückgenommenen Restabfallbehälter sollen gereinigt und wieder an die Haushalte mit entsprechenden Behälterwünschen verteilt werden. Fehlende Restabfallbehälter sollen durch neue Restabfallbehälter ersetzt werden. Die exakt benötigte Anzahl an Behältern ist dem Auftraggeber noch nicht bekannt.
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Im Hinblick auf die Komposttonnen wird von einem langfristigen Anschlussgrad von 60 % der Grundstücke ausgegangen, so dass ingesamt 15 000 Komposttonnen unterschiedlicher Größe benötigt werden. Für die Erstgestellung wird von einem Anschlussgrad von 30 % der Grundstücke ausgegangen, d. h. ca. 7 500 Komposttonnen unterschiedlicher Größen. Im Himblick auf den Austausch der Restabfallbehälter wird davon ausgegangen, dass bei einem Anschlussgrad von 30 % bei 2 350 Grundstücken und bei einem Anschlussgrad von 60 % bei ca. 4.700 Grundstücken ein Behältertausch erfolgen muss. Bezüglich der neu zu beschaffenden Restabfallbehälter ist ein Bedarf von zwischen 1 010 Behältern (Anschlussgrad von 30 %) und 1 870 Behältern (Anschlussgrad von 60 %) prognostiziert. Die exakte Anzahl der zu liefernden Abfallbehälter in der jeweiligen Größe wird dem Auftragnehmer mit Zuschlagerteilung mitgeteilt.
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Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 2 Jahre nach Abschluss der Leistung Nachlieferungen von Behältern gemäß der Spezifikationen der Leistungsbeschreibung zu verlangen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Vorgabe von Ziff. 7.8 der Bewerbungsbedingungen (Kap. I der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB,
— Eigenerklärung nach dem Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) und nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 NTVergG.
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Hinweis: Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben beizulegen. Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer EEE den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen
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Beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen.
Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikats-Nr. bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) anzugeben.
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2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Auszug aus einem einschlägigen Register als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB,
— Bescheinigung der zuständigen Behörde über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
— Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate),
von Steuern und Abgaben erfüllt hat (nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist,
— Kopie des aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) oder eines entsprechenden Firmenregisterauszugs,
— ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und
Angabe der Präqulifizierung,
Angaben, die vorläufig über die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen wurden,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO anfordern wird.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mindestens 1 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden und mindestens 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des Versicherungsschein erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung. Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.
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2) Auf Verlangen sind zusätzlich vorzulegen:
— Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen,
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen zur wirtschaftlichen und
Finanziellen Leistungsfähigkeit auch vom Unterauftragnehmer.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist,
— Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Es sind jeweils mindestens 3 Referenzen anzugeben, die die Lieferung und Verteilung von Abfallbehältern betreffen und Auftraggeberbestätigungen zu allen angegebenen Referenzen vorzulegen. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Sofern der Bieter (noch) nicht über hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen verfügt, kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Er kann auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. Es sollten dann die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind, es sei denn die Fachkunde ergibt sich aus anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
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—— Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Tel.),
—— Beschreibung des Leistungsumfangs,
—— Auftragssumme (netto),
—— Ausführungszeitraum.
— Eigenerklärung des Behälterherstellers zum Nachweis des Bieters über eine Lieferbarkeit von Abfallbehältern zum Zeitpunkt der Leistungserbringung,
— Eigenerklärung des Bieters hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen der DIN-EN 840. Alternativ wird auch die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmung RAL GZ 951/1 oder gleichwertiger Gütesicherungen anerkannt,
— Benennung der vom Bieter eingesetzten Projektleiter und vorgesehenen Vertretungen einschließlich Ausführungen hinsichtlich der jeweiligen persönlichen Erfahrungen in der Unterstützung von Behälterverteilungsprojekten sowie bei der Unterstützung des Auftraggebers bei Implementierung eines Identifikationssystems,
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— umfassende Darstellung eines Konzepts zur Leistungserbringung.
2) Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind vorzulegen:
— Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben, Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auch vom Unterauftragnehmer.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es sind die Mindestanforderungen nach dem NTVergG einzuhalten (Eigenerklärung des Bieters in den Vergabeunterlagen enthalten).
Der Auftraggeber fordert die Abgabe einer Verpflichtungserklärung, dass die eingesetzten Transportfahrzeuge mindestens EURO-Norm 6 erfüllen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: De
Kontakt
Kontaktperson: FD 10.1 – Zentrale Verwaltung (Zentrale Submissionsstelle)
Dokumente URL: http://www.landkreisgoettingen.de/magazin/magazin.php?menuid=685&topmenu=1 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Hinweise zu den Eignungsnachweisen [III.1)]:
— für den Fall, dass sich der Bieter – ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis i.S.d. § 47 VgV zu führen,
— die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern,
— bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet,
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— Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
—— Angebotsschreiben mit Anlagen,
—— Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
—— Urkalkulation (in verschlossenem Umschlag, nur den Originalunterlagen beizulegen).
Hinweise zu der Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen:
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter diese Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt. Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich per Fax an die unter I.1) genannten Kontaktstelle zu stellen.
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Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen werdenin Form von Bieterinformationen unter http://www.landkreisgoettingen.de/magazin/magazin.php?menuid=685&topmenu=1 veröffentlicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Angebote zu berücksichtigen.Sie tragen anderenfalls u. a. das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vertragsunterlagen enthalten kann.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151335 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 Satz 2 GWB. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch jetzt Art. 10 des Gesetzes vom 12.7.2018 (BGBl. S. 1151) geändert worden ist, Anwendung.
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§ 160 lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-,Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
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Quelle: OJS 2018/S 174-394800 (2018-09-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Göttingen – Der Landrat

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 009-016914
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 174-394800
ABl. S-Ausgabe: 9
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 Vergabeverordnung abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7 als Gesamtwert 1,00 EUR und unter V.2.4 als Auftragswert ebenfalls 1,00 EUR eingetragen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Komposttonnen mit den Behältervolumina von 40, 60, 80, 120 und 240 l sowie die Erstausstattung der Behälter mit Transponderchips, die Verteilung der Komposttonnen mit Ausgabe sog.Startpakete und Integration der Behälterdaten in das Identsystem des Auftraggebers (c-ware der Fa. c-trace).Der Auftraggeber geht davon aus, dass mit Einführung der Komposttonne ein gewisser Anteil der Benutzer zu einem kleineren Restabfallbehälter wechseln wird. Der Austausch der Restabfallbehälter soll nach derAufstellung der Komposttonne erfolgen und vorrangig mit vorhandenen Restabfallbehältern realisiert werden.Die zurückgenommenen Restabfallbehälter sollen gereinigt und wieder an die Haushalte mit entsprechenden Behälterwünschen verteilt werden. Fehlende Restabfallbehälter sollen durch neue Restabfallbehälter ersetzt werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 2 Jahre nach Abschluss der Leistung Nachlieferungen von Behältern gemäß der Spezifikationen der Leistungsbeschreibung zu verlangen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-04 📅
Name: ESE GmbH
Postanschrift: Friedrich-Bückling-Str. 8
Postort: Neuruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3391516504 📞
E-Mail: n.kraemer@ese.com 📧
Land: Ostprignitz-Ruppin 🏙️
Internetadresse: www.ese.com 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragserteilung endet nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151335 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://mw.niedersachsen.de 🌏
Quelle: OJS 2019/S 009-016914 (2019-01-10)