Das Ordnungsamt Wiesbaden, beabsichtigt, zur frühzeitigen Erkennung von Gefährdungsereignissen und zur Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sowie zur objektiven Beweissicherung (nach den Bestimmungen § 14 des Hessischen Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung, HSOG) die Lieferung sowie die betriebsfertige Montage eines stationären Videobeobachtungssystems für 2 örtlich getrennte Beobachtungsbereiche auszuschreiben.
Die genauen technischen Spezifikationen des zu liefernden Videobeobachtungssystems sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt, die zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-20.
Auftragsbekanntmachung (2018-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Video-Identifikationssysteme
Referenznummer: 31-801/18 Videoüberwachung
Kurze Beschreibung:
“Das Ordnungsamt Wiesbaden, beabsichtigt, zur frühzeitigen Erkennung von Gefährdungsereignissen und zur Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten...”
Kurze Beschreibung
Das Ordnungsamt Wiesbaden, beabsichtigt, zur frühzeitigen Erkennung von Gefährdungsereignissen und zur Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sowie zur objektiven Beweissicherung (nach den Bestimmungen § 14 des Hessischen Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung, HSOG) die Lieferung sowie die betriebsfertige Montage eines stationären Videobeobachtungssystems für 2 örtlich getrennte Beobachtungsbereiche auszuschreiben.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Video-Identifikationssysteme📦
Zusätzlicher CPV-Code: Video-Überwachungssystem📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Vertragsstrafe nach § 18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu...”
Vertragsstrafe nach § 18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
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Quelle: OJS 2018/S 078-174379 (2018-04-20)