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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 660 600 💰
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Laserdrucker📦
Ort der Leistung: Zwickau🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Standorte der Landkreisverwaltung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und Einrichtung von 315 Stück digitalen S/W-Laser-Druck-Systemen – Leistungsklasse 4.3; 11 Stück digitalen Farb-Laser-Druck-Systemen –...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung und Einrichtung von 315 Stück digitalen S/W-Laser-Druck-Systemen – Leistungsklasse 4.3; 11 Stück digitalen Farb-Laser-Druck-Systemen – Leistungsklasse 4.3; 82 Stück digitale S/W-Kopierer – Leistungsklasse 4.3; 68 Stück digitale Farb-Kopierer – Leistungsklasse 3.4. Die Leistungen des AN umfassen sämtliche Leistungen, die zur Montage und Installation der Systeme erforderlich sind. Die Leistung umfasst Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Dokumentation (in deutscher Sprache) aller notwendigen Materialien und Hilfsmittel einschließlich: technische Klärung, Projektleitung und Projektmanagement, Montageleistung und -Überwachung, Prüfung aller elektrischen Systemteile und Geräte auf korrekten Anschluss, Sicherheit und Funktionsfähigkeit, Systemprüfung und Funktionstests, Einweisung der Benutzer an den Systemen (siehe Ausstattungsvarianten), Einweisung der Superuser, Einweisung/Schulung Administratoren, Nachschulung (in Rücksprache zwischen AN und AG. Verbrauchsmaterialien (außer Papier) und Wartung der Druck- und Kopiersysteme im Vertragszeitraum 1.4.2019 – 31.3.2024
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 660 600 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der AG hat das Recht den Vertrag über die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus, monatsweise um bis zu 6 Monate zu verlängern.”
Zusätzliche Informationen:
“Die Bewertung/Zuschlagserteilung erfolgt nach folgender Gewichtung: Preis:40 %; Technik: 20 %; Anwendertest: 20 %; Softwarelösung: 20 %.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Eintragung in das Handelsregister. Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Eintragung in das Handelsregister. Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung; Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung Insolvenz etc. (Anlage 1),
— Eigenerklärung Zuverlässigkeit (Anlage 2),
— Eigenerklärung bzw. Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung Insolvenz etc. (Anlage 1),
— Eigenerklärung Zuverlässigkeit (Anlage 2),
— Eigenerklärung bzw. Nachweis über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung und der Zahlung der Versicherungsbeiträge. (Anlage 4),
— Erklärung Bietergemeinschaft (soweit zutreffend),
—Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
—Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes,
— Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung,
— Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach ständig Beschäftigten und Aushilfen (Anlage 3),
— Referenzen über die im Wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, erbrachten Leistungen die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe des Auftragswertes, des Leistungsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Darstellung des Unternehmens- und Leistungsprofils; Sofern der Bieter nicht Hersteller der angebotenen Druck- und Kopiersysteme ist, muss er nachweisen das er für die angebotenen Systeme autorisierter Händler des Herstellers ist. Gamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung,
— Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationszertifikate vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 077-171715
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-14
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-14
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landkreis Zwickau, Landratsamt, Standort Königswalder Straße 18, 08412 Werdau
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen!
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt in vier Wertungsstufen. Auf der ersten Wertungsstufe erfolgt die formale Prüfung, auf der zweiten Wertungsstufe...”
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt in vier Wertungsstufen. Auf der ersten Wertungsstufe erfolgt die formale Prüfung, auf der zweiten Wertungsstufe die Prüfung der Bietereignung und auf dritter Wertungsstufe wird die Angemessenheit der Preise geprüft. Erst auf der vierten Wertungsstufe wird das Angebot anhand der nachfolgend benannten Maßgaben bewertet. Die Bewertung/Zuschlagserteilung erfolgt nach folgender Gewichtung: Preis:40 %; Technik: 20 %; Anwendertest: 20 %; Softwarelösung: 20 %.
Nähere Details hierzu sind dem Leistungsverzeichnis (Ziffer 2.7.1.19 und 3 - 3.1.5.1) zu entnehmen
Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabeunterlagen, das Leistungsverzeichnis, das Angebot, der Auftrag sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Bestandteil des Vertrages.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“1) Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig”
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB).
Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“1) Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig”
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-1040/1044📞
Fax: +49 341977-1049 📠
Quelle: OJS 2018/S 134-305800 (2018-07-12)