Lieferung und Erstverteilung von Bioabfallsammelbehältern
Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster
Lieferung und Erstverteilung von Bioabfallsammelbehältern im Verbandsgebiet des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-01.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste › Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
- • Großcontainer › Abfallsammelbehälter
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2018-03-01 | Auftragsbekanntmachung |
| 2018-05-15 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2018-03-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abfallsammelbehälter
Referenznummer: VST-18-01
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abfallsammelbehälter 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Spree-Neiße 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster
Postanschrift: Hüttenstraße 1c
Postleitzahl: 01979
Postort: Lauchhammer
Kontakt
Internetadresse: http://www.schwarze-elster.de 🌏
E-Mail: s.teichmann@schwarze-elster.de 📧
Telefon: +49 5744677134 📞
Fax: +49 35744677201 📠
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXP9Y95YTWD 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-01 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-03 📅
Datum des Beginns: 2018-10-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 044-096138
ABl. S-Ausgabe: 44
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster
Hüttenstraße 1c
01979 Lauchhammer
Zusätzliche Informationen:
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.schwarze-elster.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXP9Y95YTWD 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V.
Postanschrift: Mittelstraße 5
Postort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Telefon: +49 3037446070 📞
E-Mail: info@abst-brandenburg.de 📧
Fax: +49 3037446071 📠
Internetadresse: www.abst-brandenburg.de 🌏
Quelle: OJS 2018/S 044-096138 (2018-03-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abfallsammelbehälter
Referenznummer: VST-18-01
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Erstverteilung von Bioabfallsammelbehältern im Verbandsgebiet des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abfallsammelbehälter 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Spree-Neiße 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster
Postanschrift: Hüttenstraße 1c
Postleitzahl: 01979
Postort: Lauchhammer
Kontakt
Internetadresse: http://www.schwarze-elster.de 🌏
E-Mail: s.teichmann@schwarze-elster.de 📧
Telefon: +49 5744677134 📞
Fax: +49 35744677201 📠
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXP9Y95YTWD 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-01 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-03 📅
Datum des Beginns: 2018-10-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 044-096138
ABl. S-Ausgabe: 44
Zusätzliche Informationen
An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster teil. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Erstverteilung von 21 000 AWB mit einem Nennvolumen von 120 Liter
Lieferung und Erstverteilung von 4 200 AWB mit einem Nennvolumen von 240 Liter
Erstverteilung von 1 000 AWB mit einem Nennvolumen von 120 Liter, welche bereits im Besitz des AN sind.
Zeitlich befristeter Behälteränderungsdienst im Anschluss an die Verteilung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Leistung ist im südlichen Teil des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und im gesamten Landkreis Elbe-Elster zu erbringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung des Bieters zur Übersicht über den Bieter (Einzelbewerber oder Bietergemeinschaft, ggf. Mitglieder der Bietergemeinschaft); Angaben zur Rechtsform des Bieters; ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft; Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft; ggf. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen; aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster
Hüttenstraße 1c
01979 Lauchhammer
Zusätzliche Informationen:
An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster teil. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.schwarze-elster.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXP9Y95YTWD 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in elektronischer Form über die nachfolgend genannte Vergabeplattform heruntergeladen werden:
Darüber hinaus wird die o. g. Vergabeplattform für die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter genutzt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y95YTWD
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung (zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.3.2017, BGBl. I S. 626) Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Name: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V.
Postanschrift: Mittelstraße 5
Postort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Telefon: +49 3037446070 📞
E-Mail: info@abst-brandenburg.de 📧
Fax: +49 3037446071 📠
Internetadresse: www.abst-brandenburg.de 🌏
Quelle: OJS 2018/S 044-096138 (2018-03-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 092-209329
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 044-096138
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): technische Merkmale
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): nachhaltige Beschaffung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Gewichtung des Preises: 60 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-14 📅
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 092-209329 (2018-05-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 092-209329
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 044-096138
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art. 50 Abs. 4 der RiLi 2014/24/EU, § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y95D64Y
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Erstverteilung von 21 000 AWB mit einem Nennvolumen von 120 l,
Lieferung und Erstverteilung von 4 200 AWB mit einem Nennvolumen von 240 l,.
Erstverteilung von 1 000 AWB mit einem Nennvolumen von 120 l, welche bereits im Besitz des AN sind zeitlich befristeter Behälteränderungsdienst im Anschluss an die Verteilung.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster Die Leistung ist im südlichen Teil des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und im gesamten Landkreis Elbe-Elster zu erbringen
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): technische Merkmale
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): nachhaltige Beschaffung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Gewichtung des Preises: 60 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-14 📅
Referenz
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art. 50 Abs. 4 der RiLi 2014/24/EU, § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y95D64Y
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 [dies ist die Informations- und Wartepflicht vor Zuschlagserteilung] verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die uftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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