Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Postanschrift: Hopfengarten 2
Postort: Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27356
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle / Herr Tiede
Telefon: +49 42619832178📞
E-Mail: vergabe@lk-row.de📧
Fax: +49 4261983882178 📠
Region: Rotenburg (Wümme)🏙️
URL: http://www.lk-row.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung und Implementierung einer hochverfügbaren Speicher-Lösung
63/18/10
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Die vorhandene Speicherlösung soll durch ein aktuelles Speichersystem ersetzt werden. Dabei soll eine Verfügbarkeit von 99,9 % gehalten werden.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 310 184 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenspeicherung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computerspeichereinheiten📦
Ort der Leistung: Rotenburg (Wümme)🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 27356 Rotenburg (Wümme)
Beschreibung der Beschaffung:
“Die vorhandene Speicherlösung soll durch ein aktuelles Speichersystem ersetzt werden. Dabei soll eine Verfügbarkeit von 99,9 % gehalten werden.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technischer Wert
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des Anbieters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 60
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Abschluss eines Wartungsvertrages
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 072-159152
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Lieferung und Implementierung einer hochverfügbaren Speicher-Lösung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MCS GmbH
Postanschrift: Günther-Wagner-Allee 1
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5116266490📞
E-Mail: info@mcs.de📧
Fax: +49 51162664949 📠
Region: Region Hannover🏙️
URL: https://www.mcs.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 310 184 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 138-314855 (2018-07-18)