Die Hochschule Hof als Auftraggeberin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze. Das breitgefächerte und interdisziplinäre Studienangebot reicht von Wirtschaft bis hin zu Informatik und Ingenieurwissenschaften. Mit diesem Vergabeverfahren will die Auftraggeberin Ihre bereits bestehenden FAS3240 sowie FAS3210 des Herstellers Netapp um 2 FAS8200 des gleichen Herstellers erweitern und damit die Storage-Kapazitäten den aktuellen Anforderungen einer modernen Hochschule anpassen. Die Storage-Infrastruktur wird in 2 separaten Gebäuden (Rechenzentren), getrennt nach Primär-Systemen und Backup- und Desaster Recovery Systemen, betrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-02.
Auftragsbekanntmachung (2018-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Informationssysteme und Server
Kurze Beschreibung:
Die Hochschule Hof als Auftraggeberin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze. Das breitgefächerte und interdisziplinäre Studienangebot reicht von Wirtschaft bis hin zu Informatik und Ingenieurwissenschaften. Mit diesem Vergabeverfahren will die Auftraggeberin Ihre bereits bestehenden FAS3240 sowie FAS3210 des Herstellers Netapp um 2 FAS8200 des gleichen Herstellers erweitern und damit die Storage-Kapazitäten den aktuellen Anforderungen einer modernen Hochschule anpassen. Die Storage-Infrastruktur wird in 2 separaten Gebäuden (Rechenzentren), getrennt nach Primär-Systemen und Backup- und Desaster Recovery Systemen, betrieben.
Die Hochschule Hof als Auftraggeberin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze. Das breitgefächerte und interdisziplinäre Studienangebot reicht von Wirtschaft bis hin zu Informatik und Ingenieurwissenschaften. Mit diesem Vergabeverfahren will die Auftraggeberin Ihre bereits bestehenden FAS3240 sowie FAS3210 des Herstellers Netapp um 2 FAS8200 des gleichen Herstellers erweitern und damit die Storage-Kapazitäten den aktuellen Anforderungen einer modernen Hochschule anpassen. Die Storage-Infrastruktur wird in 2 separaten Gebäuden (Rechenzentren), getrennt nach Primär-Systemen und Backup- und Desaster Recovery Systemen, betrieben.
Es sind zur Öffnung der Angebote keine Personen außer den Vertretern des Auftraggebers zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 357 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Lieferung von NetApp-Storage-Infrastruktur
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Mit diesem Vergabeverfahren will die Auftraggeberin Ihre bereits bestehenden FAS3240 sowie FAS3210 des Herstellers Netapp um 2 FAS8200 des gleichen Herstellers erweitern und damit die Storage-Kapazitäten den aktuellen Anforderungen einer modernen Hochschule anpassen. Die Storage-Infrastruktur wird in 2 separaten Gebäuden (Rechenzentren), getrennt nach Primär-Systemen und Backup- und Desaster Recovery Systemen, betrieben.
Mit diesem Vergabeverfahren will die Auftraggeberin Ihre bereits bestehenden FAS3240 sowie FAS3210 des Herstellers Netapp um 2 FAS8200 des gleichen Herstellers erweitern und damit die Storage-Kapazitäten den aktuellen Anforderungen einer modernen Hochschule anpassen. Die Storage-Infrastruktur wird in 2 separaten Gebäuden (Rechenzentren), getrennt nach Primär-Systemen und Backup- und Desaster Recovery Systemen, betrieben.
Mit dieser Erweiterung bleibt die Storage-Infrastruktur durchgängig homogen mit NetApp implementiert, das vorhandene Know-how kann weiterverwendet und die Infrastruktur sehr effizient betrieben werden. Zur Minimierung der Komplexität und des administrativen Aufwandes kommt mit der Storage-Erweiterung eine homogene Architektur über beide Rechenzentren zum Einsatz. Die vorhandenen Software-Werkzeuge, unter Anderem SnapManager für SQL Server für Backup/Restore, die NetApp VirtualStorageConsole, der Netapp DataFabricManager sowie weitere umfangreiche selbst erstellte Monitoring und Reporting Tools können dadurch weiter genutzt werden und es sind keine aufwändigen Anpassungen notwendig.
Mit dieser Erweiterung bleibt die Storage-Infrastruktur durchgängig homogen mit NetApp implementiert, das vorhandene Know-how kann weiterverwendet und die Infrastruktur sehr effizient betrieben werden. Zur Minimierung der Komplexität und des administrativen Aufwandes kommt mit der Storage-Erweiterung eine homogene Architektur über beide Rechenzentren zum Einsatz. Die vorhandenen Software-Werkzeuge, unter Anderem SnapManager für SQL Server für Backup/Restore, die NetApp VirtualStorageConsole, der Netapp DataFabricManager sowie weitere umfangreiche selbst erstellte Monitoring und Reporting Tools können dadurch weiter genutzt werden und es sind keine aufwändigen Anpassungen notwendig.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 357 000 EUR 💰
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Herstellerwartung über eine Laufzeit von 60 Monaten und optional 2 Verlängerungsoptionen von je 6 Monaten
Beschreibung der Optionen:
Herstellerwartung über eine Laufzeit von 60 Monaten und optional 2 Verlängerungsoptionen von je 6 Monaten
Optionale Beratertage, die durch die Auftraggeberin beim Auftragnehmer in Anspruch genommen werden können.
Bezeichnung des Loses: Finanzierung mittels Leasing
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Finanzieren der in Los 1 zu beschaffenden IT-Kopmponenten über eine Mindestleasingzeit von 60 Monaten
Beschreibung der Verlängerungen:
Finanzierung von IT-Hardware inkl. Garantieleistungen über die Laufzeit von 60 Monaten und optional 2 Verlängerungsoptionen von je 6 Monaten
Beschreibung der Optionen:
Finanzierung von IT-Hardware inkl. Garantieleistungen über die Laufzeit von 60 Monaten und optional 2 Verlängerungsoptionen von je 6 Monaten
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hof an der Saale
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Los 1: Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist(Handelsregisterauszug);
Los 2: Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist(Handelsregisterauszug) und Nachweis, dass der Bieter ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassener Finanzdienstleister nach KWG §1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 ist.
Los 2: Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist(Handelsregisterauszug) und Nachweis, dass der Bieter ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassener Finanzdienstleister nach KWG §1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 ist.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Vorschriften des MiLoG müssen von öffentlichen Auftraggebern beachtet werden.
Entsprechend den Vorschriften des MiLoG ist der Auftragnehmer verpflichtet, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags das für die Ausführung der Leistung geltende Mindestentgelt zu zahlen, welches durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) oder einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, der dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG – in der jeweils geltenden Fassung) oder durch eine auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnung festgesetzt ist.
Entsprechend den Vorschriften des MiLoG ist der Auftragnehmer verpflichtet, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags das für die Ausführung der Leistung geltende Mindestentgelt zu zahlen, welches durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) oder einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, der dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG – in der jeweils geltenden Fassung) oder durch eine auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnung festgesetzt ist.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Ort des Eröffnungstermins: Hof an der Saale
Zusätzliche Informationen:
Es sind zur Öffnung der Angebote keine Personen außer den Vertretern des Auftraggebers zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
Den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe- und Vertragsunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWG. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.