Die Drückmaschine dient der Herstellung von rotationssymmetrischen Hohlkörpern aus einer kreisrunden Blechronde durch das Verfahrensprinzip des Drückens nach DIN 8584-4. Weiterhin zeichnet sich die Drückmaschine durch eine hohe Maschinensteifigkeit aus sowie durch hohe Supportkräfte von mindestens 50 kN in Längs- und Querrichtung, um Stahlbleche bis zu einer Materialstärke von 5 mm umformen zu können. Steuerungstechnisch muss die Maschine sowohl mit einer Teach-In/Play Back als auch einer CNC-Steuerung ausgerüstet sein. Ferner soll eine Offline-Programmiersoftware zur Erstellung von CNC-Programmen für das Blechdrücken unter Beachtung der Bauteil- und Rollengeometrie enthalten sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung und Installation einer Hochleistungsdrückmaschine
3.2-028-18
Produkte/Dienstleistungen: Numerisch gesteuerte Maschinen für die Metallbearbeitung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Drückmaschine dient der Herstellung von rotationssymmetrischen Hohlkörpern aus einer kreisrunden Blechronde durch das Verfahrensprinzip des Drückens...”
Kurze Beschreibung
Die Drückmaschine dient der Herstellung von rotationssymmetrischen Hohlkörpern aus einer kreisrunden Blechronde durch das Verfahrensprinzip des Drückens nach DIN 8584-4. Weiterhin zeichnet sich die Drückmaschine durch eine hohe Maschinensteifigkeit aus sowie durch hohe Supportkräfte von mindestens 50 kN in Längs- und Querrichtung, um Stahlbleche bis zu einer Materialstärke von 5 mm umformen zu können. Steuerungstechnisch muss die Maschine sowohl mit einer Teach-In/Play Back als auch einer CNC-Steuerung ausgerüstet sein. Ferner soll eine Offline-Programmiersoftware zur Erstellung von CNC-Programmen für das Blechdrücken unter Beachtung der Bauteil- und Rollengeometrie enthalten sein.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Numerisch gesteuerte Maschinen für die Metallbearbeitung📦
Ort der Leistung: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Chemnitz
DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Drückmaschine dient der Herstellung von rotationssymmetrischen Hohlkörpern aus einer kreisrunden Blechronde durch das Verfahrensprinzip des Drückens...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Drückmaschine dient der Herstellung von rotationssymmetrischen Hohlkörpern aus einer kreisrunden Blechronde durch das Verfahrensprinzip des Drückens nach DIN 8584-4. Weiterhin zeichnet sich die Drückmaschine durch eine hohe Maschinensteifigkeit aus sowie durch hohe Supportkräfte von mindestens 50 kN in Längs- und Querrichtung, um Stahlbleche bis zu einer Materialstärke von 5 mm umformen zu können. Steuerungstechnisch muss die Maschine sowohl mit einer Teach-In/Play Back als auch einer CNC-Steuerung ausgerüstet sein. Ferner soll eine Offline-Programmiersoftware zur Erstellung von CNC-Programmen für das Blechdrücken unter Beachtung der Bauteil- und Rollengeometrie enthalten sein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Endes: 2019-11-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-20
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-22
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 199-450189 (2018-10-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 4937153112320📞
Fax: +49 4937153112328 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Chemnitz, DE
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 199-450189
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 01321-180016
Titel: Lieferung und Installation einer Hochleistungsdrückmaschine
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Leifeld Metal Spinning AG
Postanschrift: Feldstraße 2-20
Postort: Ahlen
Postleitzahl: 59229
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@leifelddms.com📧
Region: Warendorf🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Quelle: OJS 2019/S 032-071668 (2019-02-12)