Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärungen (und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Nachweise) über:
a) die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragswerte, sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
Geforderter Mindeststandard:
Referenz, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.
Als vergleichbare Referenzobjekte werden gewertet:
Beim Bieter: Referenzen, die mind. 30 % des Auftragsvolumens der hier ausgeschriebenen Leistung erfüllen.
Beim Nachunternehmern: Referenzen, die mind. 50 % der Auftragssumme der an ihn vom Bieter beauftragten Leistung erfüllen.
(Beispiel: Auftragssumme an NU: 800 000,00 EUR, vergleichbare Referenzen = Objekte mit einem Auftragswert von mindestens 400 000,00 EUR)
b) die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Soweit Nachunternehmer zum Einsatz gebracht werden sollen, wird deren Eignung und technische Leistungsfähigkeit ebenfalls geprüft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für den Nachunternehmer Erklärungen des Nachunternehmers wie folgt vorzulegen:
— Nachweise des Nachunternehmers über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit den (vom Bieter an den Nachunternehmer) zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, mit Angabe des Auftragswertes sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
Hierzu geforderter Mindeststandard:
3 vergleichbare Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Hinweis:
Die fehlende Eignung oder die fehlende technische Leistungsfähigkeit eines benannten Nachunternehmers kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Bieter ist berechtigt, einen benannten Nachunternehmer auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue Nachunternehmer ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen betr. den neuen Nachunternehmer innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Alternativ kann der Bieter innerhalb dieser Frist erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass er den Nachunternehmer für Bereiche benannt hat, für die besondere Qualifikationen oder Referenzen des Nachunternehmers verlangt werden, entsprechend (den Anforderungen an den Nachunternehmer) nachweisen, dass er die Qualifikationen oder Referenzen im eigen Betrieb erfüllt.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Nachunternehmer Erklärungen/Nachweise entsprechend Ziff. III.1.1 und zur Haftpflichtversicherung entsprechend Ziff. III.1.2 (dort zu b) vorzulegen.