Beschreibung der Beschaffung
Die Fahrzeuge verkehren im oberirdischen Sichtfahrbetrieb und müssen u.a. folgenden Anforderungen entsprechen:
Modulares Fahrzeugkonzept, das eine spätere Verlängerung (max. 42 m) zur Vergrößerung der Fahrgastkapazität (ca. +15 %) ermöglicht.
Netzspannung 750 V DC
Ansprechwerte der Streckenschalter zwischen 2,4 und 2,8 kA
Fahrleitungszickzack: bis zu ± 45 cm
Fahrdrahthöhe: 4,15 m – 5,85 m
Fahrzeug muss elektrische Bremsenergie ins Netz zurück speisen können
Kinematisch bestimmtes Fahrzeug
Zentralfahrwerksfahrzeuge sind nicht zugelassen.
Wagenkasten in vollgeschweißter Stahlleichtbauweise mit geschweißter Seitenwand- und Dachbeblechung
Zulassung zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr
Spurweite: 1 000 mm
Spurführung: Betriebssystem S
Kleinster zu befahrender Gleisbogenhalbmesser (horizontal): R = 17,5 m
Wanne / Kuppe (vertikale Ausrundung): R = 250 m
Höchstzulässige Geschwindigkeit 70 km/h
Einstiegshöhe an allen Türen gegenüber SO max. 340 mm im Neuzustand, Laststufe 1 und Restspalt zum Haltestellenbord in der Geraden max. 50 mm.
Sichere Abstellmöglichkeit für vier Rollstühle. Hierzu barrierefreie Zugänglichkeit unter allen Betriebsbedingungen unabhängig von der Zuladung und Rad/Schiene Verschleiß, zulässiger Schienenverschleiß 20 mm, durch Einsatz bewährter und zuverlässiger Technik bei der die Höhendifferenz und der Restspalt zum Haltestellenbordstein nicht mehr als 50 mm betragen darf. Technische Einrichtung muss kurze Haltestellenverlustzeit (< 20s) bei Betätigung, geringe Wartungsaufwendungen, Nutzbarkeit an allen Haltestellen mit Höhe 200 mm über SO und bei kleinster Haltestellenbreite von 1,50 m gewährleisten.
Rampen im Fahrzeuginnenraum, die von Rollstühlen befahren werden müssen, dürfen sowohl in Längs- und Querrichtung eine Neigung von max. 6 %, übrige Rampen eine Neigung von max. 12 % nicht überschreiten.
Nur im Front- und Heckbereich des Fahrzeuges sind Stufen, die in Fahrzeuglängsrichtung begangen werden, zum Erreichen von Aufenthaltsflächen erlaubt.
Mindestens 4 Doppeltüren mit einer lichten Türdurchgangsweite von min. 1 300 mm sind vorzusehen.
Lichte Gangbreite außerhalb der Fahrwerksbereiche ab FOK mindestens 750 mm über den Fahrwerken Mindestgangbreite ab FOK bis 300 mm ü.FOK: 450 mm, ab 300 mm bis 700 mm FOK: von 450 mm auf 480 mm, ab 700 mm bis 900 mm ü. FOK: 480 mm, ab 900 mm ü. FOK bis 1250 mm: von 480 mm auf 570 mm, ab 1250 mm ü. FOK: 570 mm. Im Übergangssystem zwischen Wagenteilen (Gelenkbereich) lichte Gangbreite ab FOK mindestens 1 200 mm.
Befahrbarkeit einer 1,6 km langen Streckenrampe mit Neigungen bis zu 91 ‰
100 % Adhäsion bei Antrieb und Bremsen. Hüllkurve für das bestehende Streckennetz, das trassierungstechnisch nicht verändert werden kann.
Beförderungskapazität: min. 220 Fahrgäste (ca. 75 Sitzplätze ohne Klappsitze, ca. 145 Stehplätze) (bei 4 Personen/m)
Max. Fahrzeuglänge: 36 m
Max. Abstand Vorderkante 1. Tür bis Hinterkante letzte Tür: 34 m
Fahrzeugbreite: 2,40 m (Einziehungen aufgrund der Hüllkurve sind ggf. zulässig)
Wagenhöhe über SO bis Dachvoutenaussenkante ca. 3,10 m – 3,20 m
Achslast: max. 11 t
Max. Radfahrmasse bei Laststufe III: 5,5 t
Max. Radfahrmasse bei Laststufe I / Betriebslast: 3,5 t
Als Antriebe sind Drehstrom-Asynchronmotoren vorzusehen.
Ausdrehbare Fahrwerke (Ausdrehbarkeitswinkel ca. ≥ ± 7) mit hohlgebohrten Radsatzwellen oder quasi nicht ausdrehbare Fahrwerke (Ausdrehbarkeitswinkel ca. ≥ ± 2) sowie bedingt ausdrehbare Fahrwerke (Ausdrehbarkeitswinkel ca. ±2 ≤ ± 5) jeweils mit Losrädern
Radstand im Fahrwerk: 1 800 mm
Bei ausschließlichem Einsatz von quasi nicht ausdrehbaren Fahrwerken oder von bedingt ausdrehbaren Fahrwerken innerhalb eines Fahrzeuges sind zusätzlich folgende Forderungen einzuhalten:
längsgekoppelte Räder innerhalb eines Fahrwerkes, ein Motor treibt über je ein Getriebe vollabgefedert zwei Räder auf einer Fahrzeugseite an.
Radsatzwellen sind nicht zulässig.
Kreisch- und Quietschgeräusche sind durch Schallabsorber... -> siehe II.2.14