Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 2 St. Backbone Switche Cisco 7706
5/420-ITMZ/18
Produkte/Dienstleistungen: Computeranlagen und Zubehör📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von 2 St. Backbone Switche Cisco 7706
1️⃣
Ort der Leistung: Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universität Rostock
IT- und Medienzentrum
Albert-Einstein-Str. 22
18059 Rostock
Beschreibung der Beschaffung:
“Das ITMZ betreibt das Datennetz der Universität Rostock, das eine unabdingbare Infrastruktur darstellt und von zentraler Bedeutung für alle Bereiche der...”
Beschreibung der Beschaffung
Das ITMZ betreibt das Datennetz der Universität Rostock, das eine unabdingbare Infrastruktur darstellt und von zentraler Bedeutung für alle Bereiche der Universität ist. Das Netz umfasst neben dem passiven Teil bestehend aus Lichtwellen- und Kupferleitungen die aktiven Komponenten für das Backbone, die Gebäudeanbindungen und den Access-Bereich.
Im Backbone sind derzeit 2 Core-Switche Nexus 7000 im Einsatz. Die aus dem Jahr 2010 stammenden Geräte sind End of Life und müssen dringend ersetzt werden. Außerdem muss dem steigenden Bandbreitenbedarf Rechnung getragen werden und ein Ausbau von derzeit 10 GE auf 40 GE erfolgen.
Ausgeschrieben ist die Lieferung von 2 Cisco Nexus 7706 in vorgegebener Konfiguration. Die Konfiguration ist der Leistungsbeschribeung zu entnehmen.
Als Grundlage für die Leistungserbringung wird ein EVB-IT Kaufvertrag einschließlich der dazugehörigen EVB IT Kauf AGB abgeschlossen. Den Vergabeunterlagen liegt ein in Teilen vorausgefüllter Vertragsentwurf bei. Dieser wird an den gekennzeichneten Stellen (blaue Schrift bzw. blaue farbige Hinterlegung von Feldern) entsprechend der Angaben des erfolgreichen Angebotes vervollständigt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-02-05 📅
Datum des Endes: 2019-03-29 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und nach § 19 Mindestlohngesetz
Erklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung
Nach § 9 und § 10...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und nach § 19 Mindestlohngesetz
Erklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung
Nach § 9 und § 10 Vergabegesetz Mecklenburg Vorpommern (VgG M-V)
Erklärung zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Angabe von Name, Sitz, Eintragungsnummer, Eintragungsgericht)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zum Gesamtumsatz und Umsatz bezigen auf den spezifischen Vertragsgegenstand bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zum Verkauf von Cisco Artikeln
— Der Anbieter versichert, dass er ein Cisco Channel Partner ist und die von Cisco für den Verkauf und die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zum Verkauf von Cisco Artikeln
— Der Anbieter versichert, dass er ein Cisco Channel Partner ist und die von Cisco für den Verkauf und die Preisgestaltung von Produkten geforderte Zertifizierungs-/Spezialisierungsstufe erreicht hat,
— Der Anbieter garantiert, dass es sich um neue und originalverpackte Produkte und nicht um Plagiate, Grauware, Reimporte oder gebrauchte Systemelemente handelt,
— Er bestätigt weiterhin, dass alle in diesem Angebot aufgeführten Cisco-Produkte direkt bei Cisco oder einem anderen autorisierten Cisco Channel-Partner bezogen wurden,
— Der Anbieter verpflichtet sich, dem Käufer auf Anfrage einen Nachweis zu erbringen, dass der Käufer bei Cisco als Endbenutzer registriert ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung ILO Kernarbeitsnormen
Soweit der Auftragnehmer nach § 9 Absatz 4 Nummer 1 VgG M-V verpflichtet ist, ist der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung ILO Kernarbeitsnormen
Soweit der Auftragnehmer nach § 9 Absatz 4 Nummer 1 VgG M-V verpflichtet ist, ist der Auftraggeber befugt, beim Auftragnehmer Kontrollen nach § 10 Absatz 1 VgG M-V durchzuführen und dabei Einsicht in die Entgeltabrechnungen zu nehmen, die die zur Erfüllung des jeweiligen Auftrages eingesetzten Beschäftigten betreffen, außerdem in die zwischen dem Auftragnehmer und seinen Nachunternehmern geschlossenen Verträge. Der Auftragnehmer weist seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hin. Der Auftragnehmer hält vollständige und prüffähige Unterlagen zur Vornahme der Kontrollen nach § 10 Absatz 1 VgG M-V bereit; er legt sie dem Auftraggeber auf dessen Verlangen unverzüglich vor.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für jeden schuldhaften Verstoß gegen bestehende Verpflichtungen nach § 9 Absatz 4 Nummer 1 VgG M-V eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Prozent, bei mehreren Verstößen bis zu höchstens 5 Prozent des Auft
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-11
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-11
14:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern”
Postanschrift: Johannes-Stelling Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855885817 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungs-verfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungs-verfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
Seite 9 von 9
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt,
— und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Bieter werden aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Geschäftsgeheimnisse anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten nicht zugänglich gemacht werden dürfen. In Ermangelung einer solchen Kennzeichnung geht der der Auftraggeber im Rahmen des § 165 GWB von einer Zustimmung des Bieters zur Einsichtnahme aus.
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Quelle: OJS 2018/S 234-534436 (2018-12-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 3814981530📞
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 378372.74 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das ITMZ betreibt das Datennetz der Universität Rostock, das eine unabdingbare Infrastruktur darstellt und von zentraler Bedeutung für alle Bereiche der...”
Beschreibung der Beschaffung
Das ITMZ betreibt das Datennetz der Universität Rostock, das eine unabdingbare Infrastruktur darstellt und von zentraler Bedeutung für alle Bereiche der Universität ist. Das Netz umfasst neben dem passiven Teil bestehend aus Lichtwellen- und Kupferleitungen die aktiven Komponenten für das Backbone, die Gebäudeanbindungen und den Access-Bereich. Im Backbone sind derzeit 2 Core-Switche Nexus 7000 im Einsatz. Die aus dem Jahr 2010 stammenden Geräte sind End of Life und müssen dringend ersetzt werden. Außerdem muss dem steigenden Bandbreitenbedarf Rechnung getragen werden und ein Ausbau von derzeit 10 GE auf 40 GE erfolgen. Ausgeschrieben ist die Lieferung von zwei Cisco Nexus 7706 in vorgegebener Konfiguration. Die Konfiguration ist der Leistungsbeschribeung zu entnehmen. Als Grundlage für die Leistungserbringung wird ein EVB-IT Kaufvertrag einschließlich der dazugehörigen EVB IT Kauf AGB abgeschlossen. Den Vergabeunterlagen liegt ein in Teilen vorausgefüllter Vertragsentwurf bei. Dieser wird an den gekennzeichneten Stellen (blaue Schrift bzw. blaue farbige Hinterlegung von Feldern) entsprechend der Angaben des erfolgreichen Angebotes vervollständigt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 234-534436
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Lieferung von 2 St. Backbone Switche Cisco 7706
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: m-com Daten u. Kommunikationssysteme GmbH
Postanschrift: Moltkestr. 19
Postort: Lübeck
Postleitzahl: 23564
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 402266750📞
E-Mail: info@m-com.de📧
Fax: +49 4022667525 📠
Region: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 378372.74 💰
Quelle: OJS 2019/S 033-074000 (2019-02-13)