Lieferung von 2 serienmäßigen akkumulatorbetriebenen Allradfahrzeugen für den untertägigen Einsatz. Die Bauform ist geschlossen auszuführen. Durch zusätzliche Ein- bzw. Umbauten sollen die Fahrzeuge an das unter Tage herrschende Anforderungsprofil angepasst werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-03.
Auftragsbekanntmachung (2018-09-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Sven Zoch
Telefon: +49 5171/43-1226📞
E-Mail: sven.zoch@bge.de📧
Fax: +49 5171/43-1502 📠
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E48382354🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gem. §99 Nr. 2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von 2 Stück elektrische Befahrungsfahrzeuge unter Tage, Schacht Konrad”
Produkte/Dienstleistungen: Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von 2 serienmäßigen akkumulatorbetriebenen Allradfahrzeugen für den untertägigen Einsatz. Die Bauform ist geschlossen auszuführen. Durch...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von 2 serienmäßigen akkumulatorbetriebenen Allradfahrzeugen für den untertägigen Einsatz. Die Bauform ist geschlossen auszuführen. Durch zusätzliche Ein- bzw. Umbauten sollen die Fahrzeuge an das unter Tage herrschende Anforderungsprofil angepasst werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Salzgitter, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Salzgitter-Bleckenstedt
Schachtanlage Konrad 1
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad in Salzgitter sollen zwei serienmäßige...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad in Salzgitter sollen zwei serienmäßige akkumulatorbetriebene Allradfahrzeuge für den untertägigen Einsatz beschafft werden. Die Bauform ist geschlossen auszuführen. Durch zusätzliche Ein- bzw. Umbauten sollen die Fahrzeuge an das unter Tage herrschende Anforderungsprofil angepasst werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-31 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Handelsregisterauszug — Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben —Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Handelsregisterauszug — Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben —Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen — Eigenerklärung zur Nichtvorlage von Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 GWB. Jedes Mitglied von Bietergemeinschaften hat ein eigenes Formblatt „Eignungsangaben“ auszufüllen. Sämtliche Nachweise/Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
Soweit sich der Bewerber auf Fähigkeiten von Nachunternehmen beruft, haben diese Nachunternehmer ebenfalls das Formular „Eignungsangaben“ auszufüllen und vorzulegen, sowie eine Verpflichtungserklärung für den Auftragsfall abzugeben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-01
14:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-10-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 171-388173 (2018-09-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-25) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Salzgitter-Bleckenstedt, Schachtanlage Konrad 1
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad inSalzgitter sollen 2 serienmäßige...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad inSalzgitter sollen 2 serienmäßige akkumulatorbetriebene Allradfahrzeuge für den untertägigen Einsatz beschafft werden. Die Bauform ist geschlossen auszuführen. Durch zusätzliche Ein- bzw. Umbauten sollen die Fahrzeuge an das unter Tage herrschende Anforderungsprofil angepasst werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 171-388173
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 020-044680 (2021-01-25)