Rahmenvertrag zur Lieferung auf Abruf von ca. 11 000 Stück zweiteiligen Einsatzgürteln im Zeitraum 2019-2020 sowie optional von weiteren ca. 10 000 Stück zweiteiligen Einsatzgürteln in 2021/2022 für die Polizei Sachsen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Polizeiverwaltungsamt, Logistikzentrum
Postanschrift: Lützner Straße 218
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 34149480📞
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de📧
Fax: +49 3414948200 📠
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.polizei.sachsen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von 21 000 Stück zweiteiligen Einsatzgürteln im Zeitraum 2019-2022 für die Polizei Sachsen
32-0234.10/111/2018; B 3621”
Produkte/Dienstleistungen: Polizeiuniformen📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag zur Lieferung auf Abruf von ca. 11 000 Stück zweiteiligen Einsatzgürteln im Zeitraum 2019-2020 sowie optional von weiteren ca. 10 000 Stück...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag zur Lieferung auf Abruf von ca. 11 000 Stück zweiteiligen Einsatzgürteln im Zeitraum 2019-2020 sowie optional von weiteren ca. 10 000 Stück zweiteiligen Einsatzgürteln in 2021-2022 für die Polizei Sachsen.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Polizeiuniformen📦
Ort der Leistung: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von ca. 21 000 Stück zweiteiligen Einsatzgürteln im Zeitraum 2019 bis 2022 für die Polizei Sachsen” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Details nach TL
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 118-267799
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1. Abruf: A 5587-00
Titel:
“Lieferung von 21 000 Stück zweiteiligen Einsatzgürteln im Zeitraum 2019-2022 für die Polizei Sachsen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Polas Frankfurt GmbH & Co. KG
Postanschrift: Kaiserleistraße 41-43
Postort: Offenbach am Main
Postleitzahl: 63067
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 69-82379008📞
E-Mail: frankfurt@polas24.de📧
Fax: +49 69-82379009 📠
Region: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 34119770📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771199 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und der Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 191-431472 (2018-10-02)