Lieferung inkl. Auf- und Ausbau von 3 KTW entsprechend Typ A2 nach DIN EN 1789. Es sind 3 gleiche Basisfahrzeuge zu liefern, wobei das Fahrgestell inklusive Ausstattung des Grundfahrzeuges für alle Fahrzeuge identisch sein muss. Ein Fahrzeug ist zusätzlich mit einer Treppentrage- und -steighilfe auszustatten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Vorpommern-Greifswald, Eigenbetrieb Rettungsdienst
Postanschrift: Feldstr. 85a
Postort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Ulf Hoffmann
Telefon: +49 3834/8760-2829📞
E-Mail: ulf.hoffmann@kreis-vg.de📧
Fax: +49 3834 / 8760-92829 📠
Region: Vorpommern-Greifswald🏙️
URL: www.kreis-vg.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 3 Krankentransportwagen (KTW) Typ A2 nach DIN EN 1789
Produkte/Dienstleistungen: Krankenwagen📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung inkl. Auf- und Ausbau von 3 KTW entsprechend Typ A2 nach DIN EN 1789. Es sind 3 gleiche Basisfahrzeuge zu liefern, wobei das Fahrgestell inklusive...”
Kurze Beschreibung
Lieferung inkl. Auf- und Ausbau von 3 KTW entsprechend Typ A2 nach DIN EN 1789. Es sind 3 gleiche Basisfahrzeuge zu liefern, wobei das Fahrgestell inklusive Ausstattung des Grundfahrzeuges für alle Fahrzeuge identisch sein muss. Ein Fahrzeug ist zusätzlich mit einer Treppentrage- und -steighilfe auszustatten.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 278391.36 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Vorpommern-Greifswald🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung inkl. Auf- und Ausbau von 3 KTW entsprechend Typ A2 nach DIN EN 1789. Es sind 3 gleiche Basisfahrzeuge zu liefern, wobei das Fahrgestell inklusive...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung inkl. Auf- und Ausbau von 3 KTW entsprechend Typ A2 nach DIN EN 1789. Es sind 3 gleiche Basisfahrzeuge zu liefern, wobei das Fahrgestell inklusive Ausstattung des Grundfahrzeuges für alle Fahrzeuge identisch sein muss. Ein Fahrzeug ist zusätzlich mit einer Treppentrage- und -steighilfe auszustatten.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 120-272562
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2018-14
Titel: Lieferung von 3 Krankentransportwagen (KTW)
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ambulanz Mobile GmbH & Co. KG
Postort: Schönebeck
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Salzlandkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 278391.36 💰
“Mit dem Angebot sind weitere Unterlagen und Nachweise wie folgt vorzulegen:
Nachweise zur Einhaltung der Bedingungen und Prüfungen für Krankentransportwagen...”
Mit dem Angebot sind weitere Unterlagen und Nachweise wie folgt vorzulegen:
Nachweise zur Einhaltung der Bedingungen und Prüfungen für Krankentransportwagen Typ A2 nach DIN EN 1789:
— Vorlage einer vermaßten Ausbauzeichnung,
— Nachweise der Prüfung auf 10 g bei wesentlichen Komponenten eines Krankentransportwagens Typ A2, Halterungen der Geräte, des Tragetisches, des Betreuerstuhles, sowie die Konformität der Inneneinrichtung und des Ausbaus gem. DIN EN 1789, Ziff. 4.5.9. in einer nicht näher beschriebenen baugleichen Fahrzeugkarosse durch eine anerkannte Prüfstelle,
— Nachweis einer dynamischen Crashtestprüfung nach Ziff. 5.3. der DIN EN 1789 (Crash-Test) für Fahrzeug / Bestuhlung / Tragetisch / Möbel / Anbauflächen durch Vorlage der Prüfberichte (unter Angabe der entsprechenden Prüfberichtsnummer) durch eine anerkannte Stelle,
— Nachweis Innengeräuschmessung an einem KTW nach DIN EN 1789, Ziff. 4.5.7,
— Nachweis über die Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit nach DIN EN 1789, Ziff. 4.3.2,
— CE-Konformitätserklärung,
— Geforderte Darstellungen gem. Leistungsbeschreibung (siehe dort).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385 / 588-5165📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 385 / 588485-5817 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gem. § 134 Abs. 2 GWB darf der Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 228-521383 (2018-11-23)