Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von 8 fabrikneuen PKW für den uniformierten Streifendienst des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Karlsruhe in zivil (Los 1) sowie in polizeiähnlicher Gestaltung (Los 2).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 8 Einsatzfahrzeugen für den Kommunalen Ordnungsdienst
Produkte/Dienstleistungen: Personenkraftwagen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von 8 fabrikneuen PKW für den uniformierten Streifendienst des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von 8 fabrikneuen PKW für den uniformierten Streifendienst des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Karlsruhe in zivil (Los 1) sowie in polizeiähnlicher Gestaltung (Los 2).
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 2 zivilen Einsatzfahrzeugen für das Ordnungsamt
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personenkraftwagen📦
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von 2 fabrikneuen PKW für den uniformierten Streifendienst des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von 2 fabrikneuen PKW für den uniformierten Streifendienst des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Karlsruhe in ziviler Ausführung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 182
Zusätzliche Informationen:
“Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste gewichtete Gesamtpreis.
Dieser wird wie folgt berechnet:
Gesamtpreis netto einschließlich...”
Zusätzliche Informationen
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste gewichtete Gesamtpreis.
Dieser wird wie folgt berechnet:
Gesamtpreis netto einschließlich Überführungs-/Lieferkosten x Umweltfaktor
Angebot als Hybrid x 1,0
Angebot als Erdgas x 1,05
Angebot als Otto x 1,10
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 6 Einsatzfahrzeugen für das Ordnungsamt
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Spezialfahrzeuge📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von 6 fabrikneuen PKW für den uniformierten Streifendienst des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von 6 fabrikneuen PKW für den uniformierten Streifendienst des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Karlsruhe in polizeiähnlicher Gestaltung.
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Zusätzliche Informationen:
“Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste gewichtete Gesamtpreis.
Dieser wird wie folgt berechnet:
Gesamtpreis netto einschließlich...”
Zusätzliche Informationen
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste gewichtete Gesamtpreis.
Dieser wird wie folgt berechnet:
Gesamtpreis netto einschließlich Überführungs-/Lieferkosten x Umweltfaktor
Angebot als Hybrid x 1,0
Angebot als Erdgas x 1,04
Angebot als Otto x 1,08
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass:
— nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Keine Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs-, oder Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde,
— der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen,
— eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
— der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
— der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-13
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-13
12:15 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de)....”
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E16582975
Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig!
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELViS möglich.
Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer +49 221/9857856 zur Verfügung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Schlossplatz 1-3
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-4049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: http://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB);
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB);
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 135-307716 (2018-07-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Klaudia Wild
Telefon: +49 721133-1664📞
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von acht fabrikneuen PKW für den uniformierten Streifendienst des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von acht fabrikneuen PKW für den uniformierten Streifendienst des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Karlsruhe in zivil (Los 1) sowie in polizeiähnlicher Gestaltung (Los 2).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von zwei fabrikneuen PKW für den uniformierten Streifendienst des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von zwei fabrikneuen PKW für den uniformierten Streifendienst des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Karlsruhe in ziviler Ausführung.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von sechs fabrikneuen PKW für den uniformierten Streifendienst des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von sechs fabrikneuen PKW für den uniformierten Streifendienst des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Karlsruhe in polizeiähnlicher Gestaltung.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 135-307716
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Lieferung von 2 zivilen Einsatzfahrzeugen für das Ordnungsamt
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Sachsengarage GmbH
Postanschrift: Postfach 270178
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01172
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dresden🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Lieferung von 6 Einsatzfahrzeugen für das Ordnungsamt
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 214-490315 (2018-11-06)