Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Ballistischen Schutzhelmen AS 600 mit Zubehör
B3782
Produkte/Dienstleistungen: Militärhelme📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von 220 Stück leichten ballistischen Schutzhelmen Armor Source AS 600 mit Zubehör für die Polizei Sachsen”
1️⃣
Ort der Leistung: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 220 Stück leichten ballistischen Schutzhelmen Armor Source AS 600 mit Zubehör für die Polizei Sachsen” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Endes: 2019-06-25 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Ihren Angebotsunterlagen sind zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ihren Angebotsunterlagen sind zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen folgende Nachweise und Erklärungen beizufügen (Details siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes):
— zur persönlichen Lage des Unternehmens.
1) Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Ab-gaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1);
2) Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2);
3) Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3);
— zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
4) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4);
5) Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig);
— zur technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde):
6) Referenzen (Erklärung E6);
7) Erklärungen zu Datensicherheit und Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitern (Vordrucke Nrn. S1 und S2);
— weitere Erklärungen/Nachweise:
Ggf. weitere Nachweise/Erklärungen gemäß den Bewerbungsbedingungen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-26
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-29
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Polizeiverwaltungsamt
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.polizei.sachsen.de/de/pva.htmindex.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von 220 Stück leichten ballistischen Schutzhelmen Armor Source AS 600 mit Zubehör für die Polizei Sachsen.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 220 Stück leichten ballistischen Schutzhelmen Armor Source AS 600 mit Zubehör für die Polizei Sachsen.” Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 183-413643
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Lieferung von Ballistischen Schutzhelmen AS 600 mit Zubehör
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: CSC European Defense Business Managment GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE296818826
Postanschrift: Rothengrund 22
Postort: Mömbris
Postleitzahl: 63776
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 60299780326📞
E-Mail: office@csconsultgroup.com📧
Region: Aschaffenburg, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Angabe in Nr. V. 2. 4. nicht zutreffend (musste auf Grund Softwareproblem eingetragen werden).” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu denFristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 149-366817 (2019-07-31)