Lieferung von BOS-IP-Richtfunktechnik

Polizeiverwaltungsamt

Lieferung von BOS-IP-Richtfunktechnik für die Polizei Sachsen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-11-05 Auftragsbekanntmachung
2019-01-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2019-01-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2019-07-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-11-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Referenznummer: B3846
Kurze Beschreibung: Lieferung von BOS-IP-Richtfunktechnik für die Polizei Sachsen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeiverwaltungsamt
Postanschrift: Lützner Straße 218
Postleitzahl: 04179
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/pva.htm 🌏
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de 📧
Telefon: +49 34149480 📞
Fax: +49 3414948200 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-166d348ee64-a7afbe55a2cf173 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.sachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-05 📅
Einreichungsfrist: 2018-12-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-06 📅
Datum des Endes: 2019-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 213-488021
ABl. S-Ausgabe: 213
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: BOS-IP-Richtfunktechnik im 2,3/5,1-GHz-Frequenzbereich
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1); Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2); Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3)
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4); Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig)
Technische und berufliche Fähigkeiten: Referenzen (Erklärung E6)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-12-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-166d348ee64-a7afbe55a2cf173 🌏
Land: Leipzig 🏙️
URL der Teilnahme: www.evergabe.sachsen.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Polizeiverwaltungsamt
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/pva.htmindex.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 213-488021 (2018-11-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Referenznummer: B3833
Kurze Beschreibung: Lieferung von FNAS- und ELS-Clients für die Polizei Sachsen
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) 📦
Hardware für Minicomputer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 006-009044
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 213-488021
ABl. S-Ausgabe: 6

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: HP Z240 SFF Workstation
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: HP SFF Workstation FNAS Client (91 Stück mit optionaler Erweiterung um 80 Stück)
Bezeichnung des Loses: HP Z2 Mini G3 Workstation
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: HP Z2 Mini G3 Performance Workstation TC ELS Client (100 Stück)
Bezeichnung des Loses: HP Z23n G2 Display
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: HP Z23n G2 23 Zoll Display oder gleichwertig (400 Stück)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-19 📅
Name: WBS IT-Service GmbH
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 61
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341982710 📞
E-Mail: ausschreibung@wbs-it.de 📧
Land: Leipzig 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der, betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die, Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung, der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 006-009044 (2019-01-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Verordnung: Europäische Union

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 007-011566
ABl. S-Ausgabe: 7

Auftragsvergabe
Name: Broadcast Solutions GmbH
Postanschrift: Alfred-Nobel-Straße 5
Postort: Bingen am Rhein
Postleitzahl: 55411
Telefon: +49 67214008220 📞
E-Mail: a.normann@broadcast-solutions.de 📧
Land: Hessen 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der, betroffenen Bieter und Bewerber
Durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die, Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung, der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 007-011566 (2019-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung von Software
Referenznummer: B4013
Kurze Beschreibung: Lieferung einer EAM-Softwareanwendung.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bereitstellung von Software 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 129-316062
ABl. S-Ausgabe: 129

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung einer Softwareanwendung für Enterprise Architecture Management mit der Pflege und Wartung für 4 Jahre.

Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: Xxx
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lösungspräsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60,00
Preis (Gewichtung): 40,00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-01 📅
Name: SAG Deutschland GmbH
Postanschrift: Uhlandstraße 9
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64297
Telefon: +49 30390903212 📞
E-Mail: michael.rohloff@softwareag.com 📧
Land: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 129-316062 (2019-07-04)