Lieferung von Defibrillatoren und Patientenmonitoringsystemen

Hansestadt Rostock- Hauptamt Zentrale Vergabestelle für Liefer- und Dienstleistungen

Es werden insgesamt 16 Defibrillatoren und Patientenmonitoringsysteme für den Rettungswagen Typ C (RTW) und die Notarzteinsatzfahrzeuge Typ NEF für den Rettungsdienst beschafft.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-09 Auftragsbekanntmachung
2018-07-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-03-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Defibrillator
Kurze Beschreibung:
Es werden insgesamt 16 Defibrillatoren und Patientenmonitoringsysteme für den Rettungswagen Typ C (RTW) und die Notarzteinsatzfahrzeuge Typ NEF für den Rettungsdienst beschafft.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Defibrillator 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rostock, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hansestadt Rostock- Hauptamt Zentrale Vergabestelle für Liefer- und Dienstleistungen
Postanschrift: Neuer Markt 3
Postleitzahl: 18055
Postort: Rostock
Kontakt
Internetadresse: http://www.rostock.de 🌏
E-Mail: mathias.schuldt@rostock.de 📧
Telefon: +49 381/3812341 📞
Fax: +49 381/3812333 📠
URL der Dokumente: https://portal.evergabemv.de/E93847753 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-09 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 050-110151
ABl. S-Ausgabe: 50

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen
Dauer: 5 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. FB 124 – Eigenerklärung zur Eignung 2. Eigenerklärung nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Technische und berufliche Fähigkeiten: Mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte – siehe Leistungsverzeichnis

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Mathias Schuldt
Dokumente URL: https://portal.evergabemv.de/E93847753 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Postort: Schwerin
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1-4 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 050-110151 (2018-03-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 300096.57 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 135-308054
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 050-110151
ABl. S-Ausgabe: 135

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-29 📅
Name: Hesto-Med Nord GmbH
Postanschrift: Daimlerstr. 1
Postort: Stockelsdorf
Postleitzahl: 23617
Land: Deutschland 🇩🇪
Ostholstein 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 300096.57 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Telefon: +49 3855885161 📞
E-Mail: vergabekammer@m.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 3855885847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 – 4 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 135-308054 (2018-07-16)