Die Behörde für Umwelt und Energie als Auftraggeber plant den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von Straßenabwasserreinigungsanlagen. Die Zentrale Vergabestelle der Finanzbehörde führt das formelle Verfahren durch.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Evermann, Michael
Telefon: +49 40428231369📞
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 40427310686 📠
Region: Hamburg🏙️
URL: http://www.hamburg.de/fb/🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von dezentralen Straßenabwasserreinigungsanlagen für den Einsatz in der Hamburger Trumme
2017000200”
Produkte/Dienstleistungen: Diverse Maschinen und Geräte für besondere Zwecke📦
Kurze Beschreibung:
“Die Behörde für Umwelt und Energie als Auftraggeber plant den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von Straßenabwasserreinigungsanlagen. Die...”
Kurze Beschreibung
Die Behörde für Umwelt und Energie als Auftraggeber plant den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von Straßenabwasserreinigungsanlagen. Die Zentrale Vergabestelle der Finanzbehörde führt das formelle Verfahren durch.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 320 144 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Diverse Maschinen und Geräte für besondere Zwecke📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Eine starke Belastung der Gewässer erfolgt durch die direkte Einleitung von ungereinigtem Regenwasser von stark befahrenen Straßen. Ziel der Behörde für...”
Beschreibung der Beschaffung
Eine starke Belastung der Gewässer erfolgt durch die direkte Einleitung von ungereinigtem Regenwasser von stark befahrenen Straßen. Ziel der Behörde für Umwelt und Energie ist es diese Schadstoffeinträge zu reduzieren. Für Standorte, an denen keine ausreichende Fläche für eine zentrale Anlage, wie zum Beispiel ein Bodenretentionsfilter, vorhanden ist, eignen sich dezentrale Reinigungslösungen. Geplant ist die Beschaffung von Straßenabwasserreinigungssystemen mit nachfolgenden Kriterien.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 016-032112
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Lieferung von dezentralen Straßenabwasserreinigungsanlagen für den Einsatz in der Hamburger Trumme”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Funke Kunststoff GmbH
Postort: Hamm
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nordrhein-Westfalen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 320 144 💰
“Zu diesem Verfahren wurde bereits eine Bekanntmachung über vergebene Aufträge veröffentlicht (2018/S107-243767). Bei dieser wurde jedoch die Verknüpfung mit...”
Zu diesem Verfahren wurde bereits eine Bekanntmachung über vergebene Aufträge veröffentlicht (2018/S107-243767). Bei dieser wurde jedoch die Verknüpfung mit der dazugehörigen Auftragsbekanntmachung versäumt. Diese wird mit dieser Bekanntmachung nachgeholt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 138-315022 (2018-07-19)