Abschluss einer Rahmenvereinbarung für das Jahr 2019 zur Lieferung von Drucker- und Kopierpapier an verschiedenen Dienststellen/Anlieferungsstellen im Freistaat Sachsen (Recyclingpapiere und holzfreie Papiere)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-17.
Auftragsbekanntmachung (2018-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Druckpapier
Referenznummer: 114-H 4502/40/2-2018
Kurze Beschreibung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung für das Jahr 2019 zur Lieferung von Drucker- und Kopierpapier an verschiedenen Dienststellen/Anlieferungsstellen im...”
Kurze Beschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für das Jahr 2019 zur Lieferung von Drucker- und Kopierpapier an verschiedenen Dienststellen/Anlieferungsstellen im Freistaat Sachsen (Recyclingpapiere und holzfreie Papiere)
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Druckpapier📦
Zusätzlicher CPV-Code: Druckpapier📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Steuern und Finanzen
Postanschrift: Brückenstraße 10
Postleitzahl: 09111
Postort: Chemnitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.lsf.sachsen.de🌏
E-Mail: zebs@lsf.sachsen.de📧
Telefon: +49 35182721411📞
Fax: +49 35182729999 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-10-17 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-19 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 202-458779
ABl. S-Ausgabe: 202
Zusätzliche Informationen
“Gemäß § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftragsgebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach...”
Gemäß § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftragsgebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
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Quelle: OJS 2018/S 202-458779 (2018-10-17)