Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von einem Kurzheckkettenbagge für die Aufbereitungsanlage der WVW /AWG. Die bisher im Einsatz befindlichen Kettenbagger sollen im Rahmen dieses Verfahrens in Zahlung gegeben werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von einem Kurzheckkettenbagge
Produkte/Dienstleistungen: Baumaschinen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von einem Kurzheckkettenbagge für die Aufbereitungsanlage der WVW /AWG. Die bisher im Einsatz befindlichen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von einem Kurzheckkettenbagge für die Aufbereitungsanlage der WVW /AWG. Die bisher im Einsatz befindlichen Kettenbagger sollen im Rahmen dieses Verfahrens in Zahlung gegeben werden können.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Nordrhein-Westfalen🏙️
Ort der Leistung: Düsseldorf🏙️
Ort der Leistung: Wuppertal, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wuppertal
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von einem Kurzheckkettenbagge für die Aufbereitungsanlage der WVW /AWG. Die bisher im Einsatz befindlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von einem Kurzheckkettenbagge für die Aufbereitungsanlage der WVW /AWG. Die bisher im Einsatz befindlichen Kettenbagger sollen im Rahmen dieses Verfahrens in Zahlung gegeben werden können.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2018-09-01 📅
Datum des Endes: 2018-10-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat folgende Erklärungen einzureichen:
— Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW zu Tariftreue und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat folgende Erklärungen einzureichen:
— Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen unter
Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW,
— Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie nach vollständiger Auswertung der Angebote wird der Auftraggeber ausschließlich den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter auffordern, die vorgenannten Erklärungen innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
Da die Erklärungen nur vom Bestbieter vorzulegen sind, ist eine Einreichung mit dem Angebot nicht verpflichtend.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-30
13:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 211 / 475-3989 📠
URL: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 211 / 475-3989 📠
URL: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
Soweit:
– der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
Soweit:
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
Wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wird. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 211 / 475-3989 📠
URL: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/🌏
Quelle: OJS 2018/S 185-418067 (2018-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von einem Kurzheckkettenbagge für die Aufbereitungsanlage der WVW/AWG. Die bisher im Einsatz befindlichen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von einem Kurzheckkettenbagge für die Aufbereitungsanlage der WVW/AWG. Die bisher im Einsatz befindlichen Kettenbagger sollen im Rahmen dieses Verfahrens in Zahlung gegeben werden können.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von einem Kurzheckkettenbagge für die Aufbereitungsanlage der WVW/AWG. Die bisher im Einsatz befindlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von einem Kurzheckkettenbagge für die Aufbereitungsanlage der WVW/AWG. Die bisher im Einsatz befindlichen Kettenbagger sollen im Rahmen dieses Verfahrens in Zahlung gegeben werden können.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 185-418067
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Swecon Baumaschinen GmbH-Ratingen
Postort: Ratingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wird. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 170-415158 (2019-08-30)