Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die öffentliche Straßenbeleuchtung der SWT-AöR für die Jahre 2019 und 2020.
Für den vorgesehenen Lieferzeitraum von 2 Jahren wird ein Gesamt-Strombezug von 7 320 000 kWh prognostiziert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (SWT-AöR)
Postanschrift: Ostallee 7-13
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Abt. T-E
E-Mail: einkauf@swt.de📧
Fax: +49 6517171539 📠
Region: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.swt.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: www.swt.de/ausschreibungen🌏 Kommunikation (Beteiligung)
Name:
“SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (SWT-AöR), Abt. Revision, Zimmer 507”
Postanschrift: Ostallee 7-13
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: einkauf@swt.de📧
Region: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.swt.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die öffentliche Straßenbeleuchtung in den Jahren 2019 und 2020”
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die öffentliche Straßenbeleuchtung der SWT-AöR für die Jahre 2019 und 2020.
Für...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die öffentliche Straßenbeleuchtung der SWT-AöR für die Jahre 2019 und 2020.
Für den vorgesehenen Lieferzeitraum von 2 Jahren wird ein Gesamt-Strombezug von 7 320 000 kWh prognostiziert.
1️⃣
Ort der Leistung: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Trier
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die öffentliche Straßenbeleuchtung in der Stadt Trier für die Jahre 2019 und...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die öffentliche Straßenbeleuchtung in der Stadt Trier für die Jahre 2019 und 2020.
Die Lieferung erfolgt an 2 Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung.
Für den vorgesehenen Lieferzeitraum von 2 Jahren wird ein Gesamt-Strombezug von 7 320 000 kWh prognostiziert.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen.
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Eigenerklärung zum Unternehmen inkl. Erklärungen zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen.
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Eigenerklärung zum Unternehmen inkl. Erklärungen zur Mitarbeiterzahl, der Anzahl der Stromlieferkunden, zum Gesamtumsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie zum Umsatz durch Stromlieferungen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen. Die Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erbracht werden.
— Referenzliste über erbrachte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen. Die Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erbracht werden.
— Referenzliste über erbrachte vergleichbare energiewirtschaftliche Betätigung (Lieferung von Ökostrom) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-06
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-06
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): SWT-AöR
Abt. Revision
5. Obergeschoss, Zimmer 507
Ostallee 7-13
54290 Trier
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: September 2020
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1.) Die Stromlieferung erfolgt im Rahmen eines All-Inclusive-Vertrages (Stromlieferung inkl. Netznutzung). Um den Bietern soweit wie möglich das Risiko von...”
1.) Die Stromlieferung erfolgt im Rahmen eines All-Inclusive-Vertrages (Stromlieferung inkl. Netznutzung). Um den Bietern soweit wie möglich das Risiko von Preisschwankungen bei der Kalkulation der Angebotspreise zu nehmen, besteht die Möglichkeit der Indizierung der angebotenen Stromlieferpreise bis zum Zeitpunkt kurz vor der Vergabeentscheidung. Dabei orientiert sich die Indizierung an der Preisentwicklung an der European Energy Exchange (EEX) in Leipzig. Eine Indizierung während der Vertragslaufzeit wird vom Auftraggeber ausgeschlossen. Es gelten während der gesamten Zeitraum der Stromlieferung Festpreise. Die Bieter können selbst entscheiden, ob sie ihr Angebot mit oder ohne Indizierung der angebotenen Stromlieferpreise abgeben möchten. Der Bieter kann dies im Angebot an den dafür vorgesehenen Stellen angeben. Es bedarf für die Preisindizierung keines Nebenangebotes. Die genauen Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden;
2.) Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können;
3.) Das Angebot mit den Nachweisen ist schriftlich in einem verschlossen Umschlag bis einschließlich dem 6.11.2018 – 11.00 Uhr bei SWT AöR, Abteilung Revision,Ostallee 7-13, 54290 Trier, einzureichen.
Der Umschlag muss von außen deutlich lesbar mit der Aufschrift: „Angebot – Darf nicht geöffnet werden“ Stromlieferung Straßenbeleuchtung versehen sein. (Ein entsprechendes Adressetikett ist den Vergabeunterlagen beigefügt);
4.) Fragen sind Schriftlich oder per E-Mail an die unter Ziff. I.1) (Kontaktstelle) genannte E-Mail-Adresse zurichten. Mündliche/telefonische Auskünfte sind unverbindlich;
5.) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern;
6.) Die Angebotsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der nachfolgenden Internet-Adresse zur Verfügung: http://www.swt.de/ausschreibungen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 188-424214 (2018-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 402429.03 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 188-424214
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die öffentliche Straßenbeleuchtung in den Jahren 2019 und 2020”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH
Postort: Trier
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 402429.03 💰
“1) Die Stromlieferung erfolgt im Rahmen eines All-Inclusive-Vertrages (Stromlieferung inkl. Netznutzung). Um den Bietern soweit wie möglich das Risiko von...”
1) Die Stromlieferung erfolgt im Rahmen eines All-Inclusive-Vertrages (Stromlieferung inkl. Netznutzung). Um den Bietern soweit wie möglich das Risiko von Preisschwankungen bei der Kalkulation der Angebotspreise zu nehmen, besteht die Möglichkeit der Indizierung der angebotenen Stromlieferpreise bis zum Zeitpunkt kurz vor der Vergabeentscheidung. Dabei orientiert sich die Indizierung an der Preisentwicklung an der European Energy Exchange (EEX) in Leipzig. Eine Indizierung während der Vertragslaufzeit wird vom Auftraggeber ausgeschlossen. Es gelten während der gesamten Zeitraum der Stromlieferung Festpreise. Die Bieter können selbst entscheiden, ob sie ihr Angebot mit oder ohne Indizierung der angebotenen Stromlieferpreise abgeben möchten. Der Bieter kann dies im Angebot an den dafür vorgesehenen Stellen angeben. Es bedarf für die Preisindizierung keines Nebenangebotes. Die genauen Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden;
2) Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können;
3) Das Angebot mit den Nachweisen ist schriftlich in einem verschlossen Umschlag bis einschließlich dem 6.11.2018 – 11.00 Uhr bei SWT AöR, Abteilung Revision,Ostallee 7-13, 54290 Trier, einzureichen.
Der Umschlag muss von außen deutlich lesbar mit der Aufschrift: „Angebot – Darf nicht geöffnet werden“ Stromlieferung Straßenbeleuchtung versehen sein. (Ein entsprechendes Adressetikett ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
4) Fragen sind Schriftlich oder per E-Mail an die unter Ziff. I.1) (Kontaktstelle) genannte E-Mail-Adresse zurichten. Mündliche/telefonische Auskünfte sind unverbindlich;
5) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern;
6) Die Angebotsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der nachfolgenden Internet-Adresse zur Verfügung: http://www.swt.de/ausschreibungen
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 006-009038 (2019-01-07)