Auftragsbekanntmachung (2018-09-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: GSE Gesellschaft für Soziale Dienstleistungen Essen mbH
Nationale Registrierungsnummer: DE119677313
Postanschrift: Grabenstraße 101
Postort: Essen
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Désirée Ibrom
E-Mail: bieterfragen@vea.de📧
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.gse-essen.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vea-online.de/vea/c/welcome.start🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: VEA Beratungs-GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE115677610
Postanschrift: Zeißstraße 72
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Arno von Aspern
E-Mail: bieterfragen@vea.de📧
Fax: +49 5119848-288 📠
Region: Hannover🏙️
URL: https://www.vea.de/🌏 Kommunikation
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vea-online.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: GmbH in kommunaler Trägerschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Gesellschaft für Soziale Dienstleistungen Essen mbH im Zeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2020”
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Produkte/Dienstleistungen: KA03
📦
Produkte/Dienstleistungen: KA04
📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Stromliefervertrages für die Liegenschaften der Gesellschaft für Soziale Dienstleistungen Essen mbH.”
1️⃣
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Essen
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von elektrischer Energie im Zeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2020
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-16
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-16
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Essen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3053📞
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2891 📠
URL: http://www.brd.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 173-392171 (2018-09-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Nationale Registrierungsnummer: DE 119677313
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung elektrischer Energie für die Liegenschaften der GSE Essen im Zeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2020.
392171-2018-DE”
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Vertrages zur Belieferung mit elektrischer Energie für die Liegenschaften der GSE Essen im Zeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2020.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 810 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Belieferung mit elektrischer Energie
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 173-392171
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Lieferung von elektrischer Energie.
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Energie Vertrieb Deutschland EVD GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE294252455
Postanschrift: Christoph-Probst-Weg 4
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4061135-514📞
E-Mail: anli@energiedeutschland.de📧
Fax: +49 4061135-110 📠
Region: Hamburg🏙️
URL: https://www.energiedeutschland.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 810 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Telefon: +49 221147-3055📞
URL: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 244-558239 (2018-12-17)