Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Gesellschaften der Havelland Kliniken Unternehmensgruppe im Zeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2020 (optional 31.12.2021)

Havelland Kliniken Unternehmenesgruppe

Abschluss eines Stromliefervertrages für die Liegenschaften der Gesellschaften der Havelland Kliniken Unternehmensgruppe.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-10-08 Auftragsbekanntmachung
2018-12-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-10-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Stromliefervertrages für die Liegenschaften der Gesellschaften der Havelland Kliniken Unternehmensgruppe.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Havelland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Havelland Kliniken Unternehmenesgruppe
Postanschrift: Ketziner Straße 19
Postleitzahl: 14641
Postort: Nauen
Kontakt
Internetadresse: https://www.havelland-kliniken.de/ 🌏
E-Mail: bieterfragen@vea.de 📧
URL der Dokumente: https://www.vea-online.de/vea/c/welcome.start 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-08 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-10 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 195-441006
ABl. S-Ausgabe: 195

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie im Zeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2020 (optional 31.12.2021).
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Liefervertrag kann auf das Lieferzeitende 31.12.2021 verlängert werden. Hierzu besteht eine einseitige Option, die bis einschl. 30.6.2020 ausgeübt werden kann.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: KA03
KA04
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Nauen – siehe auch Abnahmestellenliste der Gesellschaften der Havelland Kliniken Unternehmensgruppe

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 7
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Nauen

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE138626948
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH in kommunaler Trägerschaft
Kontakt
Kontaktperson: Herr Christian Hiller
Dokumente URL: https://www.vea-online.de/vea/c/welcome.start 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: VEA Beratungs-GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE115677610
Postanschrift: Zeißstraße 72
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Kontaktperson: Herr Arno von Aspern
Fax: +49 5119848-288 📠
Land: Hannover 🏙️
Internetadresse: https://www.vea.de/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661-719 📞
Fax: +49 3318661-652 📠
Internetadresse: https://mwe.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.482109.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 195-441006 (2018-10-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 441006-2018-DE
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Vertrages zur Belieferung mit Strom inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften der Gesellschaften der Havelland Kliniken Unternehmensgruppe im Zeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2020, optional 31.12.2021.
Gesamtwert des Auftrags: 2 190 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gesellschaften der Havelland Kliniken Unternehmensgruppe – Havelland Kliniken GmbH
Kontakt
Internetadresse: https://www.havelland-kliniken.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 247-568715
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 195-441006
ABl. S-Ausgabe: 247

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von elektrischer Energie inkl. Durchführung der Netznutzung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nauen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-07 📅
Name: Energie Vertrieb Deutschland EVD GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE294252455
Postanschrift: Christoph-Probst-Weg 4
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4061135515 📞
E-Mail: jk@energiedeutschland.de 📧
Land: Hamburg 🏙️
Internetadresse: https://www.energiedeutschland.de/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 2 190 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Internetadresse: https://service.brandenburg.de/de/vergabekammer-des-landes-brandenburg-/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 247-568715 (2018-12-20)