Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bietererklärung:
— Ansprechperson nebst Vertretung,
— Angaben zum Unternehmen: Anzahl Mitarbeiter, Umsätze, Zertifizierungen,
— 3 Referenzen für Energielieferungen in vergleichbarer Größenordnung während der letzten drei Jahre
— Soweit zutreffend, sind Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will. Soweit zutreffend, sind Angaben zu Arbeitsgemeinschaften/Bietergemeinschaften zu machen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und /oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen
Vorliegen (z. B. bei sogenannten „Altversorgern") alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog.
„Altversorger" weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung" zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.
Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.
Auf gesondertes Verlangen nachzureichen: aktueller aussagekräftiger Geschäftsbericht in deutscher Sprache bzw. in deutscher Übersetzung, Bescheinigung der Berufsgenossenschaft, Vorlage einer Unbedenklichkeitserbescheinigung des Finanzamts, Nachweis Haftpflichtversicherung und Deckungshöhe