Lieferung von elektrischer Energie inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften der Karl-Jaspers-Klinik im Zeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2020

Karl-Jaspers-Klinik – Psychiatrieverbund Oldenburger Land gGmbH

Abschluss eines Vertrages zur Belieferung mit elektrischer Energie für die Liegenschaften der Karl-Jaspers-Klinik im Zeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2020.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-04-25 Auftragsbekanntmachung
2018-08-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-04-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Vertrages zur Belieferung mit elektrischer Energie für die Liegenschaften der Karl-Jaspers-Klinik im Zeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2020.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ammerland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Karl-Jaspers-Klinik – Psychiatrieverbund Oldenburger Land gGmbH
Postanschrift: Hermann-Ehlers-Straße 7
Postleitzahl: 26160
Postort: Bad Zwischenahn
Kontakt
Internetadresse: http://www.karl-jaspers-klinik.de 🌏
E-Mail: bieterfragen@vea.de 📧
URL der Dokumente: http://www.vea-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-25 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-26 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 081-180892
ABl. S-Ausgabe: 81

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von elektrischer Energie inkl. Durchführung der Netznutzung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: KA03
KA04
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Zwischenahn

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Bad Zwischenahn

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE 260340170
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinnützige GmbH in überwiegend kommunaler Trägerschaft
Kontakt
Kontaktperson: Herr Jörg Roth
Dokumente URL: http://www.vea-online.de 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: VEA Beratungs-GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE115677610
Postanschrift: Zeißstraße 72
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Kontaktperson: Herr Arno von Aspern
Fax: +49 5119848-288 📠
Land: Hannover 🏙️
Internetadresse: http://www.vea-online.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1334 📞
Fax: +49 413115-2943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 081-180892 (2018-04-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 180892-2018-DE
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Vertrages zur Belieferung mit elektrischer Energie für die Liegenschaften der Karl-Jaspers-Klinik im Zeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2020
Gesamtwert des Auftrags: 227 500 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 161-368219
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 081-180892
ABl. S-Ausgabe: 161

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von elektrischer Energie inkl. Durchführung der Netznutzung.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-26 📅
Name: DEG Deutsche Energie GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE813552794
Postanschrift: Georg-Ohm-Straße 1
Postort: Erlenbach
Postleitzahl: 74235
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 713245040-35 📞
E-Mail: tg@deutsche-energie.de 📧
Land: Heilbronn, Landkreis 🏙️
Internetadresse: https://deutsche-energie.de/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 227 500 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE232702703

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 161-368219 (2018-08-22)