Lieferung von elektrischer Energie inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung im Zeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2022
Abschluss eines Vertrages zur Belieferung mit elektrischer Energie für die Liegenschaften des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung im Zeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2022.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung Gmbh
Nationale Registrierungsnummer: DE 114815244
Postanschrift: Inhoffenstraße 7
Postort: Braunschweig
Postleitzahl: 38124
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Einkauf und Materialwirtschaft
E-Mail: bieterfragen@vea.de📧
Region: Braunschweig, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.helmholtz-hzi.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vea-online.de🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: VEA Beratungs-GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE115677610
Postanschrift: Zeißstraße 72
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Arno von Aspern
E-Mail: bieterfragen@vea.de📧
Fax: +49 5119848-288 📠
Region: Hannover🏙️
URL: https://www.vea-online.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von elektrischer Energie inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung im Zeitraum...”
Titel
Lieferung von elektrischer Energie inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung im Zeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2022.
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Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Produkte/Dienstleistungen: KA03
📦
Produkte/Dienstleistungen: KA04
📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Vertrages zur Belieferung mit elektrischer Energie für die Liegenschaften des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung im Zeitraum...”
Kurze Beschreibung
Abschluss eines Vertrages zur Belieferung mit elektrischer Energie für die Liegenschaften des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung im Zeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2022.
1️⃣
Ort der Leistung: Braunschweig, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Braunschweig, Hannover
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von elektrischer Energie inkl. Durchführung der Netznutzung.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-30
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-30
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Braunschweig
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB),
— die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 184-415846 (2018-09-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Helmholtz – Zentrum für Infektionsforschung GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE2HXXX
URL: http://www.helmholtz-hzi.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von elektrischer Energie inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung im Zeitraum...”
Titel
Lieferung von elektrischer Energie inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung im Zeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2022.
415846-2018-DE
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Kurze Beschreibung:
“Abschluss von Verträgen zur Belieferung mit elektrischer Energie für die Liegenschaften des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung im Zeitraum 1.1.2019...”
Kurze Beschreibung
Abschluss von Verträgen zur Belieferung mit elektrischer Energie für die Liegenschaften des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung im Zeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2022.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 11 555 000 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: KA03
📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: KA04
📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Braunschweig
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung elektrischer Energie inkl. Durchführung der Netznutzung
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 184-415846
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Lieferung von elektrischer Energie 2019-2022
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DEG Deutsche Energie GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE298436503
Postanschrift: Georg-Ohm-Straße 1
Postort: Erlenbach
Postleitzahl: 74235
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 71325040-53📞
E-Mail: sf@deutsche-energie.de📧
Fax: +49 71325040-99 📠
Region: Heilbronn, Landkreis🏙️
URL: https://deutsche-energie.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 11 555 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 240-548007 (2018-12-11)