Ausgeschrieben wird ein All-inclusive Ökostromliefervertrag (Los 1) und ein All-inclusive Erdgasliefervertrag (Los 2) für die Abnahmestellen der Stadt Lüdinghausen.
Die Vergabe erfolgt in zwei Losen:
Los 1: Ökostromlieferung mit 3 Titeln (Titel 1: RLM-Abnahmestellen (0,826 Mio. kWh); Titel 2: SLP-Abnahmestellen (1,17 Mio. kWh); Titel 3: Straßenbeleuchtung (0,309 Mio. kWh)). Die Lieferung wird für einen Zeitraum vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2020 ausgeschrieben. Die Ökostromlieferung muss einen mind. Anteil von 33 % aus Neuanlage aufweisen, welches mit der Einreichung des Stammdatenblattes nachzuweisen ist.
Los 2: Erdgaslieferung (5,35 Mio. kWh). Die Lieferung wird für einen Zeitraum vom 1.1.2019 6.00 Uhr bis zum 1.1.2021 6.00 Uhr ausgeschrieben. Eine Verlängerung der Strom- und Gasbelieferung ist zweimal um jeweils ein Lieferjahr möglich.
Zur Risikominimierung findet eine Preisindizierung der Angebotspreise statt. Detaillierte Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von elektrischer Energie und Erdgas an die Liegenschaften der Stadt Lüdinghausen”
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung:
“Ausgeschrieben wird ein All-inclusive Ökostromliefervertrag (Los 1) und ein All-inclusive Erdgasliefervertrag (Los 2) für die Abnahmestellen der Stadt...”
Kurze Beschreibung
Ausgeschrieben wird ein All-inclusive Ökostromliefervertrag (Los 1) und ein All-inclusive Erdgasliefervertrag (Los 2) für die Abnahmestellen der Stadt Lüdinghausen.
Die Vergabe erfolgt in zwei Losen:
Los 1: Ökostromlieferung mit 3 Titeln (Titel 1: RLM-Abnahmestellen (0,826 Mio. kWh); Titel 2: SLP-Abnahmestellen (1,17 Mio. kWh); Titel 3: Straßenbeleuchtung (0,309 Mio. kWh)). Die Lieferung wird für einen Zeitraum vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2020 ausgeschrieben. Die Ökostromlieferung muss einen mind. Anteil von 33 % aus Neuanlage aufweisen, welches mit der Einreichung des Stammdatenblattes nachzuweisen ist.
Los 2: Erdgaslieferung (5,35 Mio. kWh). Die Lieferung wird für einen Zeitraum vom 1.1.2019 6.00 Uhr bis zum 1.1.2021 6.00 Uhr ausgeschrieben. Eine Verlängerung der Strom- und Gasbelieferung ist zweimal um jeweils ein Lieferjahr möglich.
Zur Risikominimierung findet eine Preisindizierung der Angebotspreise statt. Detaillierte Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von elektrischer Energie an die Liegenschaften der Stadt Lüdinghausen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie📦
Ort der Leistung: Coesfeld🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Lüdinghausen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Ökostromlieferung soll an ca. 5 RLM-Abnahmestelle (0,826 Mio. kWh), ca. 110 SLP-Abnahmestellen (1,17 Mio. kWh) und die Straßenbeleuchtung (0,309 Mio....”
Beschreibung der Beschaffung
Die Ökostromlieferung soll an ca. 5 RLM-Abnahmestelle (0,826 Mio. kWh), ca. 110 SLP-Abnahmestellen (1,17 Mio. kWh) und die Straßenbeleuchtung (0,309 Mio. kWh) der Stadt Lüdinghausen erfolgen. Detaillierte Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Eine Verlängerung ist zweimal um jeweils ein Lieferjahr möglich. Der Vertrag endet spätestens nach dem vierten Lieferjahr ohne, dass es einer Kündigung bedarf.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Erdgas an die Liegenschaften der Stadt Lüdinghausen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Erdgaslieferung soll an ca. 38 SLP-Abnahmestellen (5,35 Mio. kWh) der Stadt Lüdinghausen erfolgen. Detaillierte Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.”
Beschreibung der Beschaffung
Die Erdgaslieferung soll an ca. 38 SLP-Abnahmestellen (5,35 Mio. kWh) der Stadt Lüdinghausen erfolgen. Detaillierte Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zum Unternehmen, Jahresumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzliste mit mind. 3 mit dem Lieferumfang vergleichbaren Referenzen innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-20
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-20
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Lüdinghausen – Zentrale Vergabestelle, Borg 2, 59348 Lüdinghausen, Raum 210”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter und Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 161-367981 (2018-08-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Ausgeschrieben wird ein All-inclusive Ökostromliefervertrag (Los 1) und ein All-inclusive Erdgasliefervertrag (Los 2) für die Abnahmestellen der Stadt...”
Kurze Beschreibung
Ausgeschrieben wird ein All-inclusive Ökostromliefervertrag (Los 1) und ein All-inclusive Erdgasliefervertrag (Los 2) für die Abnahmestellen der Stadt Lüdinghausen.
Die Vergabe erfolgt in zwei Losen:
Los 1: Ökostromlieferung mit drei Titeln (Titel 1: RLM-Abnahmestellen (0,826 Mio. kWh); Titel 2: SLP-Abnahmestellen (1,17 Mio. kWh); Titel 3: Straßenbeleuchtung (0,309 Mio. kWh)). Die Lieferung wird für einen Zeitraum vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2020 ausgeschrieben. Die Ökostromlieferung muss einen mind. Anteil von 33 % aus Neuanlage aufweisen, welches mit der Einreichung des Stammdatenblattes nachzuweisen ist.
Los 2: Erdgaslieferung (5,35 Mio. kWh). Die Lieferung wird für einen Zeitraum vom 1.1.2019 6.00 Uhr bis zum 1.1.2021 6.00 Uhr ausgeschrieben. Eine Verlängerung der Strom- und Gasbelieferung ist zweimal um jeweils ein Lieferjahr möglich.
Zur Risikominimierung findet eine Preisindizierung der Angebotspreise statt. Detaillierte Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2749673.56 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von elektrischer Energie an die Liegenschaften der Stadt Lüdinghausen – elektrische Energie”
Titel: Lieferung von Erdgas an die Liegenschaften der Stadt Lüdinghausen – Erdgas
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 161-367981
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Lieferung von elektrischer Energie an die Liegenschaften der Stadt Lüdinghausen – elektrische Energie”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gelsenwasser AG
Postanschrift: Ascheberger Str. 28
Postort: Lüdinghausen
Postleitzahl: 59348
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Coesfeld🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 971 382 💰
2️⃣
Titel: Lieferung von Erdgas an die Liegenschaften der Stadt Lüdinghausen – Erdgas
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: envitra Energie GmbH (Deutsche Energie)
Postanschrift: Georg-Ohm-Str. 1
Postort: Erlenbach
Postleitzahl: 74235
Region: Heilbronn, Landkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 778291.56 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 243-554792 (2018-12-13)