Ausgeschrieben wird ein All-inclusive Ökostromliefervertrag (Los 1) und ein All-inclusive Erdgasliefervertrag (Los 2) für die Abnahmestellen der Stadt Lüdinghausen. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen: Los 1: Ökostromlieferung mit 3 Titeln (Titel 1: RLM-Abnahmestellen (0,826 Mio. kWh); Titel 2: SLP-Abnahmestellen (1,17 Mio. kWh); Titel 3: Straßenbeleuchtung (0,309 Mio. kWh)). Die Lieferung wird für einen Zeitraum vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2020 ausgeschrieben. Die Ökostromlieferung muss einen mind. Anteil von 33 % aus Neuanlage aufweisen, welches mit der Einreichung des Stammdatenblattes nachzuweisen ist. Los 2: Erdgaslieferung (5,35 Mio. kWh). Die Lieferung wird für einen Zeitraum vom 1.1.2019 6.00 Uhr bis zum 1.1.2021 6.00 Uhr ausgeschrieben. Eine Verlängerung der Strom- und Gasbelieferung ist zweimal um jeweils ein Lieferjahr möglich. Zur Risikominimierung findet eine Preisindizierung der Angebotspreise statt. Detaillierte Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird ein All-inclusive Ökostromliefervertrag (Los 1) und ein All-inclusive Erdgasliefervertrag (Los 2) für die Abnahmestellen der Stadt Lüdinghausen.
Die Vergabe erfolgt in zwei Losen:
Los 1: Ökostromlieferung mit 3 Titeln (Titel 1: RLM-Abnahmestellen (0,826 Mio. kWh); Titel 2: SLP-Abnahmestellen (1,17 Mio. kWh); Titel 3: Straßenbeleuchtung (0,309 Mio. kWh)). Die Lieferung wird für einen Zeitraum vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2020 ausgeschrieben. Die Ökostromlieferung muss einen mind. Anteil von 33 % aus Neuanlage aufweisen, welches mit der Einreichung des Stammdatenblattes nachzuweisen ist.
Los 2: Erdgaslieferung (5,35 Mio. kWh). Die Lieferung wird für einen Zeitraum vom 1.1.2019 6.00 Uhr bis zum 1.1.2021 6.00 Uhr ausgeschrieben. Eine Verlängerung der Strom- und Gasbelieferung ist zweimal um jeweils ein Lieferjahr möglich.
Zur Risikominimierung findet eine Preisindizierung der Angebotspreise statt. Detaillierte Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ausgeschrieben wird ein All-inclusive Ökostromliefervertrag (Los 1) und ein All-inclusive Erdgasliefervertrag (Los 2) für die Abnahmestellen der Stadt Lüdinghausen.
Die Vergabe erfolgt in zwei Losen:
Los 1: Ökostromlieferung mit 3 Titeln (Titel 1: RLM-Abnahmestellen (0,826 Mio. kWh); Titel 2: SLP-Abnahmestellen (1,17 Mio. kWh); Titel 3: Straßenbeleuchtung (0,309 Mio. kWh)). Die Lieferung wird für einen Zeitraum vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2020 ausgeschrieben. Die Ökostromlieferung muss einen mind. Anteil von 33 % aus Neuanlage aufweisen, welches mit der Einreichung des Stammdatenblattes nachzuweisen ist.
Los 2: Erdgaslieferung (5,35 Mio. kWh). Die Lieferung wird für einen Zeitraum vom 1.1.2019 6.00 Uhr bis zum 1.1.2021 6.00 Uhr ausgeschrieben. Eine Verlängerung der Strom- und Gasbelieferung ist zweimal um jeweils ein Lieferjahr möglich.
Zur Risikominimierung findet eine Preisindizierung der Angebotspreise statt. Detaillierte Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie📦 Erdgas📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Coesfeld
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-08-20 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-23 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
2021-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 161-367981
ABl. S-Ausgabe: 161
Zusätzliche Informationen
Bieter und Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird ein All-inclusive Ökostromliefervertrag (Los 1) und ein All-inclusive Erdgasliefervertrag (Los 2) für die Abnahmestellen der Stadt Lüdinghausen.
Die Vergabe erfolgt in zwei Losen:
Los 1: Ökostromlieferung mit 3 Titeln (Titel 1: RLM-Abnahmestellen (0,826 Mio. kWh); Titel 2: SLP-Abnahmestellen (1,17 Mio. kWh); Titel 3: Straßenbeleuchtung (0,309 Mio. kWh)). Die Lieferung wird für einen Zeitraum vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2020 ausgeschrieben. Die Ökostromlieferung muss einen mind. Anteil von 33 % aus Neuanlage aufweisen, welches mit der Einreichung des Stammdatenblattes nachzuweisen ist.
Los 1: Ökostromlieferung mit 3 Titeln (Titel 1: RLM-Abnahmestellen (0,826 Mio. kWh); Titel 2: SLP-Abnahmestellen (1,17 Mio. kWh); Titel 3: Straßenbeleuchtung (0,309 Mio. kWh)). Die Lieferung wird für einen Zeitraum vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2020 ausgeschrieben. Die Ökostromlieferung muss einen mind. Anteil von 33 % aus Neuanlage aufweisen, welches mit der Einreichung des Stammdatenblattes nachzuweisen ist.
Los 2: Erdgaslieferung (5,35 Mio. kWh). Die Lieferung wird für einen Zeitraum vom 1.1.2019 6.00 Uhr bis zum 1.1.2021 6.00 Uhr ausgeschrieben. Eine Verlängerung der Strom- und Gasbelieferung ist zweimal um jeweils ein Lieferjahr möglich.
Zur Risikominimierung findet eine Preisindizierung der Angebotspreise statt. Detaillierte Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Lieferung von elektrischer Energie an die Liegenschaften der Stadt Lüdinghausen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Ökostromlieferung soll an ca. 5 RLM-Abnahmestelle (0,826 Mio. kWh), ca. 110 SLP-Abnahmestellen (1,17 Mio. kWh) und die Straßenbeleuchtung (0,309 Mio. kWh) der Stadt Lüdinghausen erfolgen. Detaillierte Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Ökostromlieferung soll an ca. 5 RLM-Abnahmestelle (0,826 Mio. kWh), ca. 110 SLP-Abnahmestellen (1,17 Mio. kWh) und die Straßenbeleuchtung (0,309 Mio. kWh) der Stadt Lüdinghausen erfolgen. Detaillierte Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine Verlängerung ist zweimal um jeweils ein Lieferjahr möglich. Der Vertrag endet spätestens nach dem vierten Lieferjahr ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Erdgas an die Liegenschaften der Stadt Lüdinghausen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Erdgaslieferung soll an ca. 38 SLP-Abnahmestellen (5,35 Mio. kWh) der Stadt Lüdinghausen erfolgen. Detaillierte Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Lüdinghausen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zum Unternehmen, Jahresumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzliste mit mind. 3 mit dem Lieferumfang vergleichbaren Referenzen innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Lüdinghausen – Zentrale Vergabestelle, Borg 2, 59348 Lüdinghausen, Raum 210
Zusätzliche Informationen: Bieter und Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 161-367981 (2018-08-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird ein All-inclusive Ökostromliefervertrag (Los 1) und ein All-inclusive Erdgasliefervertrag (Los 2) für die Abnahmestellen der Stadt Lüdinghausen.
Die Vergabe erfolgt in zwei Losen:
Los 1: Ökostromlieferung mit drei Titeln (Titel 1: RLM-Abnahmestellen (0,826 Mio. kWh); Titel 2: SLP-Abnahmestellen (1,17 Mio. kWh); Titel 3: Straßenbeleuchtung (0,309 Mio. kWh)). Die Lieferung wird für einen Zeitraum vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2020 ausgeschrieben. Die Ökostromlieferung muss einen mind. Anteil von 33 % aus Neuanlage aufweisen, welches mit der Einreichung des Stammdatenblattes nachzuweisen ist.
Los 2: Erdgaslieferung (5,35 Mio. kWh). Die Lieferung wird für einen Zeitraum vom 1.1.2019 6.00 Uhr bis zum 1.1.2021 6.00 Uhr ausgeschrieben. Eine Verlängerung der Strom- und Gasbelieferung ist zweimal um jeweils ein Lieferjahr möglich.
Zur Risikominimierung findet eine Preisindizierung der Angebotspreise statt. Detaillierte Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ausgeschrieben wird ein All-inclusive Ökostromliefervertrag (Los 1) und ein All-inclusive Erdgasliefervertrag (Los 2) für die Abnahmestellen der Stadt Lüdinghausen.
Die Vergabe erfolgt in zwei Losen:
Los 1: Ökostromlieferung mit drei Titeln (Titel 1: RLM-Abnahmestellen (0,826 Mio. kWh); Titel 2: SLP-Abnahmestellen (1,17 Mio. kWh); Titel 3: Straßenbeleuchtung (0,309 Mio. kWh)). Die Lieferung wird für einen Zeitraum vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2020 ausgeschrieben. Die Ökostromlieferung muss einen mind. Anteil von 33 % aus Neuanlage aufweisen, welches mit der Einreichung des Stammdatenblattes nachzuweisen ist.
Los 2: Erdgaslieferung (5,35 Mio. kWh). Die Lieferung wird für einen Zeitraum vom 1.1.2019 6.00 Uhr bis zum 1.1.2021 6.00 Uhr ausgeschrieben. Eine Verlängerung der Strom- und Gasbelieferung ist zweimal um jeweils ein Lieferjahr möglich.
Zur Risikominimierung findet eine Preisindizierung der Angebotspreise statt. Detaillierte Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtwert des Auftrags: 2749673.56 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Los 1: Ökostromlieferung mit drei Titeln (Titel 1: RLM-Abnahmestellen (0,826 Mio. kWh); Titel 2: SLP-Abnahmestellen (1,17 Mio. kWh); Titel 3: Straßenbeleuchtung (0,309 Mio. kWh)). Die Lieferung wird für einen Zeitraum vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2020 ausgeschrieben. Die Ökostromlieferung muss einen mind. Anteil von 33 % aus Neuanlage aufweisen, welches mit der Einreichung des Stammdatenblattes nachzuweisen ist.
Los 1: Ökostromlieferung mit drei Titeln (Titel 1: RLM-Abnahmestellen (0,826 Mio. kWh); Titel 2: SLP-Abnahmestellen (1,17 Mio. kWh); Titel 3: Straßenbeleuchtung (0,309 Mio. kWh)). Die Lieferung wird für einen Zeitraum vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2020 ausgeschrieben. Die Ökostromlieferung muss einen mind. Anteil von 33 % aus Neuanlage aufweisen, welches mit der Einreichung des Stammdatenblattes nachzuweisen ist.
Bezeichnung des Loses: Lieferung von elektrischer Energie an die Liegenschaften der Stadt Lüdinghausen – elektrische Energie
Lieferung von Erdgas an die Liegenschaften der Stadt Lüdinghausen – Erdgas
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-27 📅
Name: Gelsenwasser AG
Postanschrift: Ascheberger Str. 28
Postort: Lüdinghausen
Postleitzahl: 59348
Land: Deutschland 🇩🇪 Coesfeld
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 971 382 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-20 📅
Name: envitra Energie GmbH (Deutsche Energie)
Postanschrift: Georg-Ohm-Str. 1
Postort: Erlenbach
Postleitzahl: 74235
Land: Heilbronn, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 778291.56 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.