Arbeitsplatz- bzw. Schreibtischbelieferung mit Elektronikmaterial (Vollsortiment) über ein bei den Stadtwerken München GmbH vorhandenes e-Procurement-System
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-24.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtwerke München GmbH
Postanschrift: Emmy-Noether-Str. 2
Postort: München
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Einkauf Netzmaterial & allgemeine Lieferleistungen, Helmut Sölch
E-Mail: soelch.helmut@swm.de📧
Fax: +49 892361704792 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.swm.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Elektronikmaterial
SV-HSÖ-180517-011
Produkte/Dienstleistungen: Elektronischer, elektromechanischer und elektrotechnischer Bedarf📦
Kurze Beschreibung:
“Arbeitsplatz- bzw. Schreibtischbelieferung mit Elektronikmaterial (Vollsortiment) über ein bei den Stadtwerken München GmbH vorhandenes e-Procurement-System.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektronische Bauteile📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Beschreibung der Beschaffung:
“Arbeitsplatz- bzw. Schreibtischbelieferung mit Elektronikmaterial (Vollsortiment) über ein bei den Stadtwerken München GmbH vorhandenes e-Procurement-System.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Optionale Verlängerung um 4 Jahre möglich
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 098-224651
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Lieferung von Elektronikmaterial
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-23 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 207-473556 (2018-10-24)