Lieferung von Erdgas ab dem 1.1.2019 an die Abnahmestellen der Stadt Weilheim i.OB mit einer Menge von ca. 2,4 Mio kWh pro Liefer jahr für ca. 28 Abnahmestellen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Erdgas ab 1.1.2019 an Abnahmestellen der Stadt Weilheim i.OB
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Erdgas ab dem 1.1.2019 an die Abnahmestellen der Stadt Weilheim i.OB mit einer Menge von ca. 2,4 Mio kWh pro Liefer jahr für ca. 28 Abnahmestellen”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Erdgas ab dem 1.1.2019 an die Abnahmestellen der Stadt Weilheim i.OB mit einer Menge von ca. 2,4 Mio kWh pro Liefer jahr für ca. 28 Abnahmestellen
1️⃣
Ort der Leistung: Weilheim-Schongau🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Weilheim i.OB
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Erdgas ab dem 1.1.2019 an die Abnahmestellen der Stadt Weilheim i.OB mit einer Menge von ca. 2,4 Mio kWh pro Liefer jahr für ca. 28 Abnahmestellen”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Erdgas ab dem 1.1.2019 an die Abnahmestellen der Stadt Weilheim i.OB mit einer Menge von ca. 2,4 Mio kWh pro Liefer jahr für ca. 28 Abnahmestellen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-01-01 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale Verlängerung um einmalig 1 Jahr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, wird ein Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung gefordert. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn eine mit dem Angebotsschreiben unterzeichnete Eigenerklärung und die Anzeige gem. § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgelegt werden. Bieter, die nicht anzeigepflichtig nach § 5 EnWG sind und auch freiwillig keine Anzeige nach § 5 des EnWG abgegeben haben, haben dem Angebot einen Berufs- oder Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen beizulegen. Anstelle der Anzeige nach § 5 EnWG wird als Nachweis auch die Genehmigung nach § 3 der alten Fassung des EnWG oder eine vergleichbare Genehmigung anerkannt. Der Auftrag kann von folgenden Erklärungen oder Nachweisen abhängig gemacht werden, die ggf. vom Bieter auf Anforderung nachzureichen sind:
— Bankauskunft,
— Referenzen zum Nachweis der energiewirtschaftlichen Betätigung innerhalb der letzten 3 Jahre,
— Berufs-oder Handelsregisterauszug und eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen,
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich Erdgaslieferungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Sollte der Bieter der Aufforderung zur Erbringung der Nachweise nicht oder nur teilweise nachkommen, so ist ein Ausschluss von der Wertung des Angebotes möglich (vgl. § 57 Vergabeverordnung – VgV).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, wird ein Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung gefordert. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn eine mit dem Angebotsschreiben unterzeichnete Eigenerklärung und die Anzeige gem. § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgelegt werden. Bieter, die nicht anzeigepflichtig nach § 5 EnWG sind und auch freiwillig keine Anzeige nach § 5 des EnWG abgegeben haben, haben dem Angebot einen Berufs- oder Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen beizulegen. Anstelle der Anzeige nach § 5 EnWG wird als Nachweis auch die Genehmigung nach § 3 der alten Fassung des EnWG oder eine vergleichbare Genehmigung anerkannt. Der Auftrag kann von folgenden Erklärungen oder Nachweisen abhängig gemacht werden, die ggf. vom Bieter auf Anforderung nachzureichen sind:
— Bankauskunft,
— Referenzen zum Nachweis der energiewirtschaftlichen Betätigung innerhalb der letzten 3 Jahre,
— Berufs-oder Handelsregisterauszug und eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen,
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich Erdgaslieferungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Sollte der Bieter der Aufforderung zur Erbringung der Nachweise nicht oder nur teilweise nachkommen, so ist ein Ausschluss von der Wertung des Angebotes möglich (vgl. § 57 Vergabeverordnung – VgV).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-18
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-18
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Weilheim in Oberbayern
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nicht öffentlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89 / 2176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89 / 2176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89 / 2176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89 / 2176-2847 📠
Quelle: OJS 2018/S 154-352908 (2018-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Erdgas ab 1.1.2019 an Abnahmestellen der Stadt Weilheim i. OB
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Erdgas ab dem 1.1.2019 an die Abnahmestellen der Stadt Weilheim i. OB mit einer Menge von ca. 2,4 Mio kWh pro Lieferjahr für ca. 28 Abnahmestellen”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Erdgas ab dem 1.1.2019 an die Abnahmestellen der Stadt Weilheim i. OB mit einer Menge von ca. 2,4 Mio kWh pro Lieferjahr für ca. 28 Abnahmestellen
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 248296.39 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Erdgas ab dem 1.1.2019 an die Abnahmestellen der Stadt Weilheim i.OB mit einer Menge von ca. 2,4 Mio kWh pro Lieferjahr für ca. 28 Abnahmestellen”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 154-352908
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Lieferung von Erdgas ab 1.1.2019 an Abnahmestellen der Stadt Weilheim i.OB
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DEG Deutsche Energie GmbH
Postanschrift: Goerg-Oehm-Str. 1
Postort: Erlenbach
Postleitzahl: 74235
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Heilbronn, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 248296.39 💰
Quelle: OJS 2018/S 211-482214 (2018-10-31)