Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Coesfeld ab dem 1.1.2019 mit einem Erdgasbedarf von ca. 6,1 Mio. kWh pro Lieferjahr für ca. 50 Abnahmestellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Coesfeld
Postanschrift: Markt 8
Postort: Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@coesfeld.de📧
Region: Coesfeld🏙️
URL: https://www.coesfeld.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Erdgas an Abnahmestellen der Stadt Coesfeld
18-45 LEU
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Coesfeld ab dem 1.1.2019 mit einem Erdgasbedarf von ca. 6,1 Mio. kWh pro Lieferjahr für ca. 50 Abnahmestellen.”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Coesfeld ab dem 1.1.2019 mit einem Erdgasbedarf von ca. 6,1 Mio. kWh pro Lieferjahr für ca. 50 Abnahmestellen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Abnahmestellen ohne Leistungsmessung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Ort der Leistung: Coesfeld🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 48653 Coesfeld
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen ohne Leistungsmessung der Stadt Coesfeld mit einem jährlichen Erdgasbedarf von ca. 4,1 Mio. kWh für ca. 46...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen ohne Leistungsmessung der Stadt Coesfeld mit einem jährlichen Erdgasbedarf von ca. 4,1 Mio. kWh für ca. 46 Abnahmestellen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Abnahmestellen mit Leistungsmessung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen mit Leistungsmessung der Stadt Coesfeld mit einem jährlichen Erdgasbedarf von ca. 2 Mio. kWh für ca. 4 Abnahmestellen.”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen mit Leistungsmessung der Stadt Coesfeld mit einem jährlichen Erdgasbedarf von ca. 2 Mio. kWh für ca. 4 Abnahmestellen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 086-192991
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Abnahmestellen ohne Leistungsmessung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Coesfeld GmbH
Postanschrift: Dülmener Straße 80
Postort: Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Coesfeld🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 543014.49 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Abnahmestellen mit Leistungsmessung
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 279281.99 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDR9BPE
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251411-3514📞
Fax: +49 251411-2165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter/die Bieterin wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter/die Bieterin wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 149-340908 (2018-08-02)