Lieferung von Erdgas ab dem 1.1.2019 an die Abnahmestellen des Landkreises Freising mit einer Menge von ca. 5,9 Mio kWh pro Lieferjahr für ca. 19 Abnahmestellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Ergänzende Angaben (2018-03-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Freising
Postanschrift: Landshuter Straße 31
Postort: Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Stefan Festl
Telefon: +49 8161 / 600-117📞
E-Mail: stefan.festl@kreis-fs.de📧
Fax: +49 8161 / 600-697 📠
Region: Freising🏙️
URL: http://www.kreis-fs.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen des Landkreises Freising
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Erdgas ab dem 1.1.2019 an die Abnahmestellen des Landkreises Freising mit einer Menge von ca. 5,9 Mio. kWh pro Lieferjahr für ca. 19 Abnahmestellen”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Erdgas ab dem 1.1.2019 an die Abnahmestellen des Landkreises Freising mit einer Menge von ca. 5,9 Mio. kWh pro Lieferjahr für ca. 19 Abnahmestellen
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 058-127702
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text: Eignungskriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen
Neuer Wert
Text:
“Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden...”
Text
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, wird ein Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung gefordert. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die unterzeichnete Eigenerklärung (Formular L124) und die Anzeige gem. § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgelegt werden. Bieter, die nicht anzeigepflichtig nach § 5 EnWG sind und auch freiwillig keine Anzeige nach § 5 des EnWG abgegeben haben, haben dem Angebot einen Berufs- oder Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen beizulegen. Anstelle der Anzeige nach § 5 EnWG wird als Nachweis auch die Genehmigung nach § 3 des EnWG aF oder eine vergleichbare Genehmigung anerkannt. Der Auftrag kann von folgenden Erklärungen oder Nachweisen abhängig gemacht werden, die ggf. vom Bieter auf Anforderung nachzureichen sind:
— Insolvenznachweis,
— Referenzen zum Nachweis der energiewirtschaftlichen Betätigung innerhalb der letzten 3 Jahre,
— Berufs- oder Handelsregisterauszug und eine aktuelle Bilanz (§ 44, § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VgV) oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen,
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich Erdgaslieferungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Als Alternative zu den oben genannten Nachweisen wird das Standardformular für die „Einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE)“ als vorläufiger Nachweis nach § 50 VgV akzeptiert.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text: Eignungskriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen
Neuer Wert
Text:
“Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden...”
Text
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, wird ein Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung gefordert. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die unterzeichnete Eigenerklärung (Formular L124) und die Anzeige gem. § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgelegt werden. Bieter, die nicht anzeigepflichtig nach § 5 EnWG sind und auch freiwillig keine Anzeige nach § 5 des EnWG abgegeben haben, haben dem Angebot einen Berufs- oder Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen beizulegen. Anstelle der Anzeige nach § 5 EnWG wird als Nachweis auch die Genehmigung nach § 3 des EnWG aF oder eine vergleichbare Genehmigung anerkannt. Der Auftrag kann von folgenden Erklärungen oder Nachweisen abhängig gemacht werden, die ggf. vom Bieter auf Anforderung nachzureichen sind:
— Insolvenznachweis,
— Referenzen zum Nachweis der energiewirtschaftlichen Betätigung innerhalb der letzten 3 Jahre,
— Berufs- oder Handelsregisterauszug und eine aktuelle Bilanz (§ 44, § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VgV) oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen,
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich Erdgaslieferungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Als Alternative zu den oben genannten Nachweisen wird das Standardformular für die „Einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE)“ als vorläufiger Nachweis nach § 50 VgV akzeptiert.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Alter Wert
Text: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Neuer Wert
Text: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Auftragsunterlagen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.4
Ort des zu ändernden Textes: Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Alter Wert
Text:
“Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49...”
Text
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 89/2176-2411
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 89/2176-2847
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Landratsamt Freising
SG06 – Vergabestelle
Landshuter Straße...”
Text
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Landratsamt Freising
SG06 – Vergabestelle
Landshuter Straße 31
Freising
85356
Deutschland
Telefon: +49 8161/600-440
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Quelle: OJS 2018/S 060-132436 (2018-03-22)