Lieferung von Erdgas

Knappschaft Kliniken Service gmbH, Betriebsteil e.log, Einkauf und Logistik

Ausgewählte Kliniken unter knappschaftlicher Beteiligung (Knappschaft Bahn-See), vertreten durch die Knappschaft Kliniken Service GmbH, Betriebsteil e.log – Einkauf und Logistik, führen die Ausschreibung zur Beschaffung von Erdgas für das Lieferjahr 2020 durch.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-12-07 Auftragsbekanntmachung
2018-12-21 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2018-12-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Referenznummer: 2018ABL000016
Kurze Beschreibung:
Ausgewählte Kliniken unter knappschaftlicher Beteiligung (Knappschaft Bahn-See), vertreten durch die Knappschaft Kliniken Service GmbH, Betriebsteil e.log – Einkauf und Logistik, führen die Ausschreibung zur Beschaffung von Erdgas für das Lieferjahr 2020 durch.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: KNAPPSCHAFT KLINIKEN SERVICE GMBH, Betriebsteil e.log, Einkauf und Logistik
Postanschrift: In der Schornau 23-25
Postleitzahl: 44892
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.kk-service.de 🌏
E-Mail: vergabe@kk-service.de 📧
Telefon: +49 2342992851 📞
Fax: +49 2342992859 📠
URL der Dokumente: https://bieter-vergabe.kk-service.de/eVergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=NS506d%2bizhc%3d 🌏
URL der Teilnahme: https://bieter.evergabe.e-log-gmbh.de/evergabe.portal/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-07 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-11 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 238-543298
ABl. S-Ausgabe: 238

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: NRW

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-02-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Bochum

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Blumenstein, Andreas
Dokumente URL: https://bieter-vergabe.kk-service.de/eVergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=NS506d%2bizhc%3d 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: BUNDESKARTELLAMT Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Quelle: OJS 2018/S 238-543298 (2018-12-07)
Ergänzende Angaben (2018-12-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-21 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 248-573346
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 238-543298
ABl. S-Ausgabe: 248
Quelle: OJS 2018/S 248-573346 (2018-12-21)