Lieferung von Erdgas für die kreiseigenen Liegenschaften

Rhein-Sieg-Kreis

Lieferung von Erdgas für die kreiseigenen Liegenschaften.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-14 Auftragsbekanntmachung
2018-05-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-02-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Referenznummer: 0001-22-18-VGV
Kurze Beschreibung: Lieferung von Erdgas für die kreiseigenen Liegenschaften.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Erdgas 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Sieg-Kreis
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Postleitzahl: 53721
Postort: Siegburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
E-Mail: zvs@rhein-sieg-kreis.de 📧
Fax: +49 2241/31-3165 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYBYKFK 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYBYKFK 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-14 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-16 📅
Datum des Beginns: 2018-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 033-071398
ABl. S-Ausgabe: 33
Zusätzliche Informationen
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Gasversorgung für Liegenschaften mit registrierter Leistungsmessung (RLM)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Erdgas für kreiseigene Liegenschaften im Umfang von 6,7 Mio kWh/Jahr.
Bezeichnung des Loses: Gasversorgung für Liegenschaften ohne registrierende Leistungsmessung (SLP)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Erdgas für kreiseigene Liegenschaften im Umfang von ca. 2,93 Mio kWh/Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rhein-Sieg-Kreis, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721, Siegburg, Die zu versorgenden Liegenschaften befinden sich im gesamten Kreisgebiet sowie innerhalb des Stadtgebietes Bonn.
Rhein-Sieg-Kreis; Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721, Siegburg, Die zu versorgenden Liegenschaften befinden sich im gesamten Kreisgebiet sowie innerhalb des Stadtgebietes Bonn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Energie beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma bei der Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) unverzüglich anzeigen. Es werden daher nur Angebote von Bietern akzeptiert, die auf der Website der Bundesnetzagentur gelistet sind.
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Energieversorgungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union müssen als Energieversorgungsunternehmen von der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats ordnungsgemäß zugelassen sein und dies auf Verlangen der Vergabestelle - ggf. mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache - nachweisen.
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Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Bestandteil des Angebotsformulars) zu erklären. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Abgabe "Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung bzw. der Förderung von Beruf und Familie" gem. Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes NRW (TVgG-NRW) und der dazugehörigen Rechtsverordnung (RVO TVgG-NRW)
Diese Erklärung ist der Vergabestelle auf Verlangen innerhalb einer Frist von maximal 5 Werktagen vorzulegen. Nicht fristgerecht vorgelegte Erklärungen führen zum Angebotsausschluss;
2) Abschluss des Integritätsvertrags.
Die Dokumente zu 1. und 2. sind auf dem Vergabeportal einsehbar bzw. herunterladbar;
3) Eintragungen beim Vergaberegister des Landes Nordrhein-Westfalen können zum Ausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlasst.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen:
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aktuelles/beschaffungen/ 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYBYKFK 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertoolszugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
1) Erklärungen/Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
— ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsformular,
— ausgefülltes Preisblatt/Los,
— Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend);
2) Erklärungen/Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nachgefordert können:
— ausgefülltes Formblatt Netzbetreiberdaten/Los;
3) Erklärungen/Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle fristgerecht vorzulegen sind:
— Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert),
— Nachweis über die Eintragung als Energieversorgungsunternehmen bei der zuständigen Behörde des Herkunftslands des Bieters (nur für Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten);
4) Erklärungen/Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vom vorgesehenen Auftragnehmer, ggf. von den Bietern in der engeren Wahl - unter Fristsetzung von maximal 5 Werktagen - vorzulegen sind:
— unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrages,
— Verpflichtungserklärung "Frauenförderung".
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Technische Hinweise zu den Voraussetzungen des Vergabeportals siehe: http://www.rhein-sieg-kreis.de/imperia/md/content/cms100/buergerservice/aktuelles/beschaffungen/16-07-05_-.
_information_rsk_gem._ss_11_abs._3_vgv.pdf.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
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Die Bieterinformation gemäß § 134 GWB erfolgt (ausschließlich) über das Vergabeportal.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYKFK.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln - Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221 / 147-2120 📞
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221 / 147-2889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe (auf elektronischem Weg) der Bieterinformation gem. § 134 GWB.
Quelle: OJS 2018/S 033-071398 (2018-02-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von Erdgas für die kreiseigenen Liegenschaften
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 086-193137
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 033-071398
ABl. S-Ausgabe: 86
Zusätzliche Informationen
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen. Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYSA4.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Erdgas für kreiseigene Liegenschaften im Umfang von
6,7 Mio. kWh/Jahr
ca. 2,93 Mio. kWh/Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rhein-Sieg-Kreis
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg;
Die zu versorgenden Liegenschaften befinden sich im gesamten Kreisgebiet sowie innerhalb des Stadtgebietes Bonn.
53721 Siegburg

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-25 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
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Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYSA4.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Köln
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrags führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Zur Einleitung eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens wird auf § 160 GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2018/S 086-193137 (2018-05-03)