Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Karl-Jaspers-Klinik – Psychiatrieverbund Oldenburger Land gGmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE232702703
Postanschrift: Hermann-Ehlers-Straße 7
Postort: Bad Zwischenahn
Postleitzahl: 26160
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Jörg Roth
E-Mail: bieterfragen@vea.de📧
Region: Ammerland🏙️
URL: http://www.karl-jaspers-klinik.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Gemeinnützige GmbH in überwiegend kommunaler Trägerschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Karl-Jaspers-Klinik im Zeitraum 1.1.2019 um 6.00 bis 1.1.2023 um 6.00.
180895-2018-DE”
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Produkte/Dienstleistungen: FG04
📦
Produkte/Dienstleistungen: FG14
📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Vertrages zur Belieferung mit Erdgas für die Liegenschaften der Karl-Jaspers-Klinik im Zeitraum 1.1.2019 um 6.00 bis 1.1.2023 um 6.00.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 530 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Ammerland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Zwischenahn
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Erdgas im beschriebenen Zeitraum.
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 081-180895
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Karl-Jaspers-Klinik
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DEG Deutsche Energie GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE813552794
Postanschrift: Georg-Ohm-Straße 1
Postort: Erlenbach
Postleitzahl: 74235
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 713245040-35📞
E-Mail: tg@deutsche-energie.de📧
Fax: +49 713245040-99 📠
Region: Heilbronn, Landkreis🏙️
URL: https://deutsche-energie.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 530 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1334📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 161-368194 (2018-08-22)